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Garantiebedingungen - Electrolux ER 6546 T Gebrauchsanleitung

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Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem Electrolux
Konzern. Für dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere
Garantie ein, die Ihnen also zusätzliche Rechte gewährt.
1. Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen Zeitraum
von 24 Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2. Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder Herstellungsfehler
beruhen, wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese
Garantie fallen Schäden oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch
Nichtbeachtung der Einbauvorschriften und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe,
die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden.
Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen, die keine Originalteile sind und wurde
dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie gedeckt.
3. Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels
unentgeltlich beseitigen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Ab dem siebten Monat der Garantiezeit
übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über diese Nachbesserung hinausgehende
Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Nachbesserungsarbeiten werden, soweit
möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
5. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist -
ausgeschlossen.
6. Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem er das
Gerät gekauft hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf aufmerksam zu machen,
daß Ihnen auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat
und Tat zur Verfügung stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
VERTRIEB TELEFON
HERZIGGASSE 9
A-1230 WIEN VERTRIEB TELEFAX
2702
(01) 866 40-250
Gar
antiebedingungen
Gar
antiebedingungen
(01) 866 40-200
KUNDENDIENST TELEFON
(01) 866 40-333
KUNDENDIENST TELEFAX
(01) 866 40-300
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR.
UID: ATU 14758207
DE
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