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Anhang

Herstellergarantie.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmängelansprüchen, die Ihnen gegen
Ihren Verkäufer zustehen, können Sie für das von Ihnen gekaufte Telefon
die nachfolgende Garantie gegenüber dem Hersteller in Anspruch nehmen:
Umfang der Garantie
Wenn ein herstellungsbedingter Material- und/oder Verarbeitungsmangel
(nachfolgend „Mangel") bei dem Telefon in den ersten 24 Monaten ab
Kaufdatum von einem Händler auftritt, können Sie unsere Garantieleistung
in Anspruch nehmen. Die Erbringung von Garantieleistungen verlängert
nicht die Garantiezeit insgesamt.
Garantieleistung
Wir erfüllen unsere Garantieverpflichtung für Mängel nach unserer Wahl
durch kostenlose Reparatur oder durch Austausch des mangelhaften
Telefons gegen ein mangelfreies. Ausgetauschte Teile und Telefone gehen
in unser Eigentum über.
Garantieausschlüsse
Die Garantie umfasst nicht optionales Zubehör und Mängel, die durch
unsachgemäße Behandlung, Bedienungsfehler oder durch
Fremdeinwirkung entstanden sind. Ausgenommen von der
Garantieleistung sind auch Verbrauchs- und Verschleißteile, wie bspw.
Batterien, die allein aufgrund ihres Gebrauchs funktionslos werden.
Eventuelle Kosten für Modifikationen oder Anpassungen des Telefons, die
erforderlich werden, um es an die nationalen technischen oder
sicherheitsrelevanten Anforderungen eines Landes anzupassen, in dem
das Telefon nicht gekauft, aber betrieben werden soll, werden durch diese
Garantie nicht abgedeckt.
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