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Abschnitt Vii Haftung - AVOLA IC - 10 Betriebsanleitung

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anderenfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in
dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer
Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst
oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu
verlangen.
3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer
soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt- die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des
Versandes. Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.
4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn
der Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle- eine ihm gesetzte angemessene
Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt.
Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich eine Recht zur Minderung des
Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht
ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter
Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht vom Lieferer zu
verantworten sind.
6. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Lieferers für die
daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene
Änderungen des Liefergegenstandes.

Abschnitt VII Haftung

1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter
Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die
Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und
Wartung des Liefergegenstandes- vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten
unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen VI und VII.2 entsprechend.
2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen
Rechtsgründen auch immer- nur:
- bei Vorsatz
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder
Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei
leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Verschleißteile
Verschleißteile sind Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Maschinen einer
betriebsbedingten Abnutzung unterliegen. Die Verschleißzeit ist nicht einheitlich definierbar, sie differiert
nach der Einsatzintensität. Die Verschleißteile sind gerätespezifisch entsprechend der Betriebsanleitung
des Herstellers zu warten, einzustellen und ggf. auszutauschen. Ein betriebsbedingter Verschleiß bedingt
keine Mängelansprüche.
- Vorschub- und Antriebselemente wie Zahnstangen, Zahnräder, Ritzel, Spindeln,
Spindelmuttern, Spindellager, Seile, Ketten, Kettenräder, Riemen.
- Dichtungen, Kabel, Schläuche, Manschetten, Stecker, Kupplungen und Schalter für Pneumatik
Hydraulik, Wasser, Elektrik, Kraftstoff
- Führungselemente wie Führungsleisten, Führungsbuchsen, Führungsschienen, Rollen, Lager,
Gleitschutzauflagen
- Spannelemente von Schnelltrennsystemen
- Gleit- und Wälzlager, die nicht im Ölbad laufen
- Wellendichtungen und Dichtelemente
- Regelpotentiometer und manuelle Schaltelemente
- Sicherungen und Leuchten
- Hilfs- und Betriebsstoffe
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