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Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen - AVOLA IC - 10 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.3. Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen
Allgemeine Gefahrenbereiche
Der Betreiber ist verpflichtet, Gefahren, die sich durch
Art der Aufstellung,
unbekannte örtliche Bedingungen
ergeben können, selbst zu beseitigen.
Schutzeinrichtungen an der Maschine
Schutzeinrichtungen an der Maschine sind Einrichtungen, die durch die Firma AVOLA an der Maschine zum
Schutz des Betreibers und der Maschine angebaut sind. Sie erfüllen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen
Schutzmaßnahmen.
Die Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn alle Schutzeinrichtungen angebracht sind.
Die Schutzeinrichtungen müssen, wenn sie beschädigt oder nicht mehr funktionstüchtig sind, erneuert
werden.
Schutzeinrichtungen sind:
Schutzhaube über dem Sägeblatt sowie die Befestigungsteile,
Spaltkeil,
Schutzkasten des Sägeblattes,
Motorschutzschalter
Bremseinrichtung
Die AVOLA Maschine darf ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder konstruktiv noch
sicherheitstechnisch verändert werden. Jede Veränderung in diesem Sinne schließt eine Haftung des
Herstellers für die daraus resultierenden Schäden aus.
Instruktionen
Die Bedienungsanleitung muss von dem zuständigen Personal gelesen, verstanden und beachtet werden.
Wir weisen darauf hin, dass wir für Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen, die sich aus
einer Nichtbeachtung der Betriebsanleitung ergeben, keine Haftung übernehmen. Die Bedienungsanleitung
muss ständig am Einsatzort der Maschine griffbereit aufbewahrt werden.
Urheberrecht
Das Urheberrecht verbleibt bei der Firma
AVOLA Maschinenfabrik
A. Volkenborn GmbH & Co. KG
Heiskampstr. 11
45527 Hattingen, Ruhr
11

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