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Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
Verwenden Sie den Easy Worker ausschließlich gemäß den Angaben in dieser Betriebsanleitung.
• Das Gerät ist dazu geeignet Streumaterialien auf Asphalt, Industrieboden, Estrich und Pflastersteine zu
streuen.
• Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht, das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
• Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen
Bedienungs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
• Der Betrieb in geschlossenen Räumen ist untersagt.
• Das Gerät ist nur für die in der Betriebsanleitung ausgewiesenen Beläge geeignet.
• Es dürfen nur die vom Unternehmer oder dessen Beauftragten für den Maschineneinsatz freigegebenen
Flächen befahren werden.
• An dem Gerät dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden (Haftungsausschluss).
•
Leichtentzündliche Stoffe von dem Gerät fernhalten (Explosions-/ Brandgefahrgefahr).
2.2
Einsatzbereich
Der Easy Worker ist zum Streuen von Streumaterialien im Winter einsetzbar.
Vorgeschriebene Streumaterialien
Streusalz mit einer Körnung von 0-8mm
Streusplit mit einer Körnung von 0-8mm
Kalksteinsplitt mit einer Körnung von 0-8mm
Es können aber auch andere Streumaterial verwendet werden, diese müssen nur trocken sein.
Vorgeschriebene Beläge
Asphalt, Industrieboden, Estrich, Beton, Pflastersteine
2.3
Anforderungen an das Personal
Die Anbaugeräte dürfen nur von Personen ab 18 Jahre oder eingewiesene Personen montiert, bedient und
instand gehalten werden. Der Bediener muss die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
2.4
Mögliche Fehlanwendung
• Niemals explosive Flüssigkeiten, brennbare Gase sowie unverdünnte Säuren und Lösungsmittel
aufkehren/aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farbverdünner oder Heizöl, die durch Verwirbelung mit der
Saugluft explosive Dämpfe oder Gemische bilden können, ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da Sie die am Gerät verwendete Materialien angreifen.
• Niemals reaktive Metallstäube (z.B. Aluminium, Magnesium, Zink) aufkehren/ aufsaugen, sie bilden in
Verbindung mit stark alkalischen oder sauren Reinigungsmitteln explosive Gase.
• Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände aufkehren/aufsaugen.
• Der Aufenthalt in Gefahrenbereich ist verboten. Der Betrieb in explosionsgefährdeten Räumen ist
untersagt.
Keine Sreumaterialien die eine Körnung von 10mm überschreiten, sowie nasse Streumaterialien
verwenden.
2.5
Beachtung der Betriebsanleitung
Lesen Sie vor der ersten Benutzung Ihres Gerätes die Betriebsanleitung sorgfältig durch. Beachten Sie alle
Sicherheitshinweise, damit eine gefahrenlose Nutzung für Sie und andere Personen zu gewährleisten ist.
Bewahren sie diese Betriebsanleitung für den späteren Gebrauch oder für den Nachbesitzer auf.
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