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Garantie-Urkunde - Siemens Euroset 5040 Kurzübersicht

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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner
Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund
von Fabrikations- und/oder Materialfehlern inner-
halb von 24Monaten ab Kauf einen Defekt aufwei-
sen, werden von Gigaset Communications nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Soft-
waredownloads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kauf-
datum. Garantieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im
Rahmen des Austauschs an Gigaset Communicati-
ons zurückgeliefert werden, gehen in das Eigen-
tum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die
Gigaset Communications Austria GmbH, Erdber-
ger Lände 26, A - 1031 Wien.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser
Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset
Communications haftet nicht für Betriebsunter-
brechung, entgangenen Gewinn und den Verlust
von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informationen. Die Siche-
rung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsge-
12
de
setz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-
sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder wegen der Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten. Der Scha-
densersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert
sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Giga-
set Communications vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Gigaset Communications wird den Kunden hierü-
ber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte
an Gigaset Communications. Die Rufnummer
entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Issued by
Gigaset Communications GmbH
Schlavenhorst 66
D-46395 Bocholt
Gigaset Communications GmbH is a licensee of the Siemens trademark.
© Gigaset Communications GmbH 2009
All rights reserved. Subject to availability.
Rights of modification reserved.
www.gigaset.com
A30350-M211-C101-1-19

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