Allgemeine Hinweise
DE
für den Fachbetrieb und für den Benutzer
Verbrennungsluftleitung
Wird der Ofen über eine Verbrennungsluftleitung angeschlossen,
sind nachfolgende Punkte zu beachten:
● Verbrennungsluftleitung möglichst kurz und dicht ausführen, vor-
zugsweise mit Verbrennungsluftrohren mit Dichtlippe aus unse-
rem Sortiment.
● Achtung: Die Verbrennungsluftleitung darf im Betrieb nicht ver-
schlossen werden!
● Bei einer Rohrleitungslänge von mehr als 4,5 m und mehr als zwei
90° Bögen ist ein rechnerischer Nachweis notwendig.
● Der freie Querschnitt der Verbrennungslufteintrittsöffnung muss
dem Rohrquerschnitt entsprechen.
● Zur Vermeidung von Kondensation bei sehr niedrigen
Außentemperaturen ist die Verbrennungsluftleitung ggf. mit
geeignetem Dämmstoff zu isolieren.
● Falls zulässig, ist die Installation einer Absperrklappe sinn-
voll. Sie verhindert, dass durch dauernde Zirkulation kalter
Verbrennungsluft dem Aufstellraum Wärme entzogen wird. Die
„Offen-" und „Geschlossen-" Position ist eindeutig zu kennzeich-
nen und die Klappe bei Betrieb des Ofens stets zu öffnen!
Verbindungsstück
● Das Verbindungsstück muss dicht angeschlossen werden und
darf nicht in den Schornstein hineinragen.
● Das Verbindungsstück muss eine Reinigungsöffnung besitzen.
● An viele Öfen kann das Verbindungsstück wahlweise oben oder
hinten angeschlossen werden. Die Geräte werden mit „Anschluss
oben" vormontiert ausgeliefert. Soll hinten angeschlossen wer-
den, so ist der Deckel aus der Rückwand herauszubrechen und
der Anschlussstutzen oben und der Verschlussdeckel hinten zu
tauschen.
Schornsteinbemessung
Die Schornsteinbemessung erfolgt nach DIN EN 13384-2 bzw. nach
den länderspezifischen Vorschriften.
● Richten Sie bei zu hohen Förderdrücken (>25 Pa) eine
Förderdruckbegrenzung (z. B. Nebenluftvorrichtung im
Schornstein) ein! Den idealen Förderdrück für Ihren Kaminofen
finden Sie im Produktdadenblatt.
Mehrfachbelegung des Schornsteins
Der Kaminofen verfügt über eine selbstschließende Feuerraumtür
und ist daher im raumluftabhängigen Betrieb für
Mehrfachbelegung mit Naturzugfeuerstätten ohne Gebläse
zugelassen.
Bei Mehrfachbelegung müssen alle Feuerstätten aus demselben
oder annähernd gleichen Druckbereich mit Verbrennungsluft ver-
sorgt werden. Dies ist gegeben, wenn die Verbrennungsluft für alle
Feuerstätten entweder jeweils aus dem Gebäude oder jeweils über
Verbrennungsluftleitungen aus dem Freien zugeführt wird. Bei der
Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien müssen die Leitungen
aller Feuerstätten annähernd gleiche notwendige Förderdrücke
aufweisen und jeweils Eintrittsöffnungen im Freien besitzen, die
sich auf derselben Gebäudeseite befinden.
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise müssen sich darüber hi-
naus die gemeinsam am Schornstein angeschlossenen
Naturzugfeuerstätten ohne Gebläse in der gleichen
Nutzungseinheit bzw. im selben Wirkungsbereich der
Lüftungsanlage befinden.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Sprechen Sie bitte im Vorfeld der Installation mit Ihrem
Bezirksschornsteinfegermeister.
ū Der Schornstein muss mindestens der Temperaturklasse
T400 Rußbrandbeständigkeit entsprechen.
ū Beachten Sie die nationalen Installations- und Bauvorschriften in
diesem Bereich.
ū Achten Sie auf die Zulässigkeit Ihres Schornsteins gemäß der
EN15287-1:2023-12 +A1:2010, EN15287-2:2023-12, EN13384-
1:2015 +A1:2019
ū Die Ordnungsgemäße Funktion des Schornsteins nach EN13384-
2:2015 +A1:2019 muss in Abhängigkeit von der individuellen
Situation vor Ort nachgewiesen werden.
Warnung!
Schwere Personen- und Umweltschäden durch
gefährliche Rauchgase!
Rauchgase im Aufstellraum, die durch verstopfte
Schornsteine entstehen, sind gefährlich. Schornstein und
Abgaswege müssen frei von Hindernissen sein und gemäß
der Herstelleranweisungen gereinigt werden. Es dürfen nur
zulässige Brennstoffe verwendet werden.
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