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Gewährleistung | Garantie; Garantie Auf Rahmen-/Gabel-Bruch; Garantie Auf Akku - AEG ECODRIVE Bedienungsanleitung

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GEWÄHRLEISTUNG | GARANTIE
1. GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistungsansprüche können Sie innerhalb eines Zeitraumes von maximal 2 Jahren, ge-
rechnet ab Kaufdatum, erheben. Die Gewährleistung ist auf die Reparatur oder Austausch des
beschädigten Bauteils / Fahrrades beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Unsere Gewähr-
leistung ist für Sie stets kostenlos. Sie gilt jedoch nicht, wenn andere Mängel als Material- und
Verarbeitungsfehler festgestellt werden.

GARANTIE AUF RAHMEN-/GABEL-BRUCH

Auf den Rahmen und die Gabel wird eine 10-jährige Garantie auf Bruchsicherheit gegeben.
Die Garantie beginnt ab dem Kaufdatum. Im Falle eines Gabel- oder Rahmenbruches bieten
wir Ihnen gegen Vorlage des Kaufbeleges den Umtausch des E-Bikes oder eine Gutschrift, ab-
züglich einer Nutzungspauschale, an. Die Höhe der Nutzungspauschale richtet sich nach dem
Zeitraum, seit dem Sie das E-Bike gekauft haben. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel
als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.

GARANTIE AUF AKKU

Wir gewähren eine Garantie von 12 Monaten auf die ordnungsgemäße Funktion des Akkus.
Die Garantie beginnt ab dem Kaufdatum. Die Garantieleistung ist auf die Reparatur oder den
Austausch des Akkus beschränkt und erfolgt nach unserer Wahl. Die Garantieleistung ist für
Sie stets kostenlos. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- und Verarbei-
tungsfehler festgestellt werden. Verschleißbedingte Veränderungen, wie z.B. Kapazitätsminde-
rungen, sind ausdrücklich von der Garantie ausgenommen.
2. Der Anspruch auf Gewährleistung bzw. Garantie muss durch Vorlage der Kaufquittung vom
Käufer nach gewiesen werden.
3. Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch unseren Kundendienst.
Die im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie ausgetauschen Bauteile gehen in unser Ei-
gentum über.
4. Bei berechtigtem Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch gehen die Kosten des Versandes
und die Kosten des Aus- und Ein baus zu unseren Lasten.
5. Wenn das Fahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist bzw. ein-
getretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der
Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Ferner erlischt er, wenn die in der Bedienungsanlei-
tung gemachten Vorschriften über die Behandlung und Benutzung des Fahrrades nicht befolgt
worden sind.
GEWÄHRLEISTUNG | GARANTIE
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Ecodrive c

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