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Ritter R220-6R Kurzanleitung Seite 7

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Kran/Frontpolter/Tragbergstützen-Betrieb
1. Sicherheitsschilder und Schilder mit Bedienungshinweisen sind bei
Beschädigung oder Verlust sofort zu ersetzen.
2. Bei Einsatz des Kranes, des Frontpolterschildes und der Tragbergstütze ist der
Aufenthalt im Arbeits- und Gefahrenbereich verboten. Personen sind aus dem
Gefahrenbereich zu verweisen. Die Bedienung darf nur erfolgen, wenn der
Arbeitsbereich eingesehen werden kann. Der Arbeitsbereich muss bei Bedarf
ausgeleuchtet werden.
3. Der Kran, das Frontpolter oder die Tragbergstütze dürfen in der ausgelieferten
Form nicht als Arbeitsbühne verwendet werden. Beim Einsatz des Kranes, des
Frontpolters oder der Tragbergstütze mit spezieller Arbeitsbühne sind zusätzliche
Sicherheitseinrichtungen erforderlich.
4. Teile, wie Rundballen, Paletten nur dann mit dem Kran, dem Frontpolter oder der
Tragbergstütze handhaben, wenn dafür die vorgesehene Ausrüstung montiert ist.
Bei Gefahr durch herabfallende oder herabrollende Gegenstände darf der
Bediener des Fahrzeuges darf der Kran, das Frontpolter oder die Tragbergstütze
nur eingesetzt werden, wenn der Bedienerplatz durch eine widerstandsfähiges
Schutzdach geschützt ist. Kran nicht zum Abschleppen benutzen.
5. Es besteht erhöhte Kippgefahr bei angehobenem Kran, Frontpolter, oder
Tragbergstütze. Die Bremswirkung der Hinterachse kann hierdurch reduziert
sein. Die Fahrweise ist deshalb bei Kranarbeiten dieser Kippgefahr anzupassen.
6. Es ist ausreichend Abstand zu elektrisch führenden Hochspannungsleitungen zu
halten!
7. Bei Straßenfahrten ist der Kran, das Frontpolter und die Tragbergstütze in
Transportstellung zu bringen und zu sichern. Fahrzeug nie mit Last im Greifer
bzw. mit auf der Seite geschwenkten Arm fahren. NOT-AUS für Kran betätigen.
8. Bei Straßenfahrt Frontpolter in Transportstellung bringen und sichern.
Vorbaumaß max. 3,5 m von Mitte Lenkrad beachten (StVZO). Sollte das
Vorbaumaß 3,5 m überschreiten, so muss durch geeignete Mittel (z.B.
einweisende Begleitpersonen oder Spiegel an Straßeneinmündungen) die
Verkehrssicherheit gewährleistet werden.
9. Der Transport von Geräten und Material auf öffentlichen Straßen mit dem Kran,
dem Frontpolter, oder der Tragbergstütze ist verboten.
10. Gefahr durch unbeabsichtigtes Absenken des Kranes, des Frontpolters, oder des
Rückeschilds. Deshalb nach Beendigung der Kran-, Frontpolter, u.
Rückeschildarbeiten den NOT-AUS-Schalter für diese Funktionen drücken. Kran,
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