4. Die Seilwinde ist vor der Benutzung, jedoch mindestens an jedem Arbeitstag
einmal auf ihren einwandfreien Betriebszustand zu überprüfen!
5. Mängel sind sofort fachgerecht zu beheben!
6. Die Seilwinde ist außerdem vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen
Änderungen, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu
prüfen!
7. Bei Beseitigung von Störungen, bei Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten ist
der Windenantrieb stillzusetzen. Hierzu genügt es nicht, den Windenantrieb
auszukuppeln, sondern es muss der Antriebsmotor des Rückeschleppers
stillgesetzt werden!
8. Sicherheitseinrichtungen an der Winde dürfen nicht unwirksam gemacht werden.
9. Als Zugmittel nur ein spannungsarmes Seil mit ausreichender Festigkeit
entsprechend den Angaben auf dem Fabrikschild der Seilwinde und in dieser
Betriebsanleitung verwenden!
10. Schadhaftes Seil rechtzeitig wechseln!
11. Nur ein Seil solcher Länge verwenden, dass bei vollständig aufgetrommeltem Seil
die oberste Seillage von den Bordscheiben noch um mindestens 1 ½
Seildurchmesser überragt wird.
12. Vor Instandsetzen der Seilwinde hat sich der Maschinenführer davon zu
überzeugen, dass niemand gefährdet wird.
13. Die Seilwinde darf nur von einem sicheren Standort aus bedient werden, so dass
der Windenführer nicht durch das Gerät selbst, die Last, das Seil oder die
Anschlagmittel gefährdet wird! Als sicheren Standplatz ist auch der Führerstand
des Rückeschleppers anzusehen, wenn zwischen Seilwinde und Fahrersitz ein
ausreichend bemessene Schutzvorrichtung vorhanden ist (Schutzgitter oder
Spezialglas)!
14. Bei Bedienung der Winde außerhalb des Führerstandes (Funk, Kabel-
Notbedienung) muss für den Windenführer ein entsprechender Schutz
gewährleistet sein,
z.B.
-durch den Rückeschlepper selbst
-durch ein seitlich der Seilwinde entsprechend weit überstehendes
Schutzgitter
-durch einen sicheren Standort in ausreichendem Abstand vom
Rückefahrzeug, beispielsweise hinter einem Baum