7. Rückeschlepper nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvorrichtungen
angebracht und in Schutzstellung sind!
8. Bei Kurvenfahrten mit angehängten oder aufgesattelten Geräten die weite
Ausladung und Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
9. Bei Straßenfahrten sind Anbaugeräte in Transportstellung zu bringen und zu
sichern.
10. Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht Verletzungsgefahr durch Quetsch-
und Scherstellen!
11. Vor dem Verlassen des Rückeschleppers Anbaugeräte auf den Boden ablassen,
Zündschlüssel und Hauptschalter abziehen!
Zapfwellenbetrieb
1. Geräte nur bei stehendem Motor und ausgeschalteter Zapfwelle an- und
abbauen!
2. Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebene Rohrüberlappungen achten!
3. Bei Arbeiten mit der Zapfwelle darf sich niemand im Bereich der drehenden Zapf-
oder Gelenkwelle aufhalten!
4. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle sowie Zapfwellenschutz müssen
angebracht sein!
5. Nach Abschalten der Zapfwelle kann das angebaute Gerät bedingt durch seine
Schwungmasse nachlaufen. Während dieser Zeit nicht an das Gerät herantreten.
Erst wenn es vollkommen stillsteht und der Motor abgeschaltet ist, darf daran
gearbeitet werden!
6. Bei abgebauter Gelenkwelle muss die Zapfwelle wieder mit einer
Schutzabdeckung abgedeckt werden!
7. Vor einschalten der Zapfwelle darauf achten, dass sich niemand im Bereich des
Gerätes befindet!
8. Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, dass gewählte Zapfwellendrehzahl
des Rückeschleppers mit der zulässigen Zapfwellendrehzahl des Gerätes
übereinstimmt!