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Gefahrenstellen; Gefahrenstellen In Frankreich; Gefahrenstellen-Warnungen - TomTom Rider Referenzhandbuch

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Gefahrenstellen

Gefahrenstellen in Frankreich

Seit dem 3. Januar 2012 ist es in Frankreich illegal, über die Position fest installierter oder mobiler
Radarkameras während der Fahrt informiert zu werden. Um dieser Änderung in der französischen
Gesetzgebung zu entsprechen, werden Positionen jeglicher Radarkameras nicht mehr gemeldet.
Stattdessen werden Gefahrenstellen als Zonen angezeigt.
TomTom hat in Frankreich den Radarkamera-Dienst eingestellt und einen neuen Service einge-
führt: TomTom Gefahrenstellen.
An den Gefahrenstellen können sich unter Umständen eine oder mehrere Radarkameras oder
verschiedene andere Gefahren im Zusammenhang mit der Fahrt befinden:
Detaillierte Positionen sind nicht verfügbar; stattdessen wird ein Gefahrenstellen-Symbol
angezeigt, wenn Sie sich dem Bereich nähern.
Die Mindestlänge der Zone hängt vom Straßentyp ab und beträgt bei Straßen in bebauten
Gebieten 300 m, bei Nebenstraßen 2000 m (2 km) oder bei Autobahnen 4000 m (4 km).
Radarkameras können sich an einem beliebigen Punkt innerhalb dieses Bereichs befinden.
Wenn zwei Gefahrenstellen dicht aufeinander folgen, können die Warnungen zu einer
einzelnen, größeren Gefahrenstelle zusammengefasst werden.
Wichtig: Außerhalb von Frankreich erhalten Sie Warnungen vor Radarkameras. Innerhalb von
Frankreich erhalten Sie Warnungen vor Gefahrenstellen. Wenn Sie die Grenze überqueren, ändert
sich die Art der erhaltenen Warnungen.

Gefahrenstellen-Warnungen

Warnungen werden 10 Sekunden, bevor Sie eine Gefahrenstelle erreichen, angezeigt. Sie werden
auf drei verschiedene Weisen gewarnt:
Ihr Gerät gibt einen Warnton aus.
Ihre Entfernung zur Gefahrenstelle wird in der Fahransicht angezeigt. Wenn eine
Geschwindigkeitsbegrenzung für den Bereich bekannt ist, wird diese ebenfalls in der
Fahransicht angezeigt. Während Sie sich innerhalb der Gefahrenstelle befinden, wird die
Warnung in der Fahransicht angezeigt.
Gefahrenstellen verfügen über Mindestlängen: auf Autobahnen 4 km, auf Nebenstraßen 2 km
und in bebauten Gebieten 300 m.
Die Position der Gefahrenstelle wird auf der Karte angezeigt.
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