Gebrauchsanleitung
Kompatible Ausstattung
Nur durch SOLTOP geprüfte Ausrüstungen sollten in Ver-
bindung mit dem HSS-Schienensystem verwendet wer-
den.
SOLTOP haftet nicht für Vorfälle, die sich aus der Ver-
wendung nicht kompatibler Ausrüstungen ergeben ha-
ben. Die Benutzung von alternativen Ausrüstungen ist nur
nach schriftlicher Erlaubnis von SOLTOP möglich.
Zulassung
Das HSS-Absturzsicherungssystem ist zugelassen nach
DIN
EN 795:2012 Typ D + E für bis zu 4 Personen
und entspricht den Anforderungen der gewerblichen Be-
rufsgenossenschaften. Es wird auch von der SUVA und
AUVA anerkannt.
Vorschriften
Es gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Berufs-
genossenschaften sowie die Regeln für den Einsatz von
persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (DGUV
Regel 112-198).
Auszüge aus der DGUV
Regel 112-198:
Betriebsanweisung (DGUV 112-198, 9.1)
Für die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
gegen Absturz hat der Unternehmer eine Betriebsanwei-
sung zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforder-
lichen Angaben, insbesondere die Gefahren entsprechend
der Gefährdungsermittlung, das Verhalten bei Benutzung
der persönlichen Schutzausrüstungen und bei festgestell-
ten Mängel, enthält.
Unterweisung (DGUV 112-198, 9.2)
Der Unternehmer hat nach § 4 DGUV Vorschrift 1 der Un-
fallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention" die
Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf,
mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
- Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anfor-
derungen der einzelnen Ausrüstung,
- die bestimmungsgemässe Benutzung,
- das richtige Anschlagen,
- die ordnungsgemässe Aufbewahrung,
- das Erkennen von Schäden.
Ordnungsgemässer Zustand
Prüfungen System (DGUV 112-198, 10.3)
10.3.1 Die Benutzer und Benutzerinnen haben persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz PSAgA vor jeder Be-
nutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemässen
Zustand und auf einwandfreie Funktion zu prüfen.
10.3.2 Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstun-
gen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen
und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindes-
tens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zu-
stand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Anforderungen an den Benutzer
Um Personen an ihren Arbeitsplätzen vor einem mögli-
chen Absturz zu schützen ist das HSS-Schienensystem
entwickelt worden. Bei einem Absturz werden die Be-
lastungen für den Benutzer auf einen aus medizinischer
Sicht akzeptablen Wert (6 kN) reduziert. Nur Personen
die mit dieser Gebrauchsanleitung vertraut und körperlich
gesund sind, dürfen das System benutzten.
Das System sollte nicht von Kindern, schwangeren Frau-
en oder unter Einfluss von Drogen (Medikamenten, Alko-
hol etc.) verwendet werden. Bei Zweifel an dem körper-
lichen Zustand, sollte vor Benutzung ein Arzt aufgesucht
werden.
Anwendung
Das HSS-Schienensystem wurde entwickelt, um dem
Benutzer grösstmögliche Bewegungsfreiheit zu gewähr-
leisten. Bei der Anwendung gleitet der Fallschutzläufer,
an dem der Benutzer gesichert ist, ohne Umhängen an
Zwischenhaltern und Kurven über die Schiene.
In einigen Situationen kann es vorkommen, dass sich der
Benutzer aus Sicherheitsgründen an der Schiene festhält.
Dies ist zulässig, jedoch sollte darauf geachtet werden,
dass keine zu hohe Kraft ausgeübt wird, da ansonsten
Deformationen an den tragenden Halterungen entstehen
können. Die Halterungen wurden speziell so entwickelt,
dass sie sich zum Schutze der Konstruktion und des Be-
nutzers vor übermässigen Kräften un
nem Absturz) deformieren.
Zu jedem HSS gehören 2 PSA-Ausstattungs-Sets.
Jeder Sack beinhaltet die zur Sicherung erforderli-
che Ausrüstung für eine Person.
1Auffanggurt
1 Fallschutzläufer
altern. Klapp-
Höhensiche-
Fallschutzläufer
rungsgerät
ter Belastung (bei ei-
optional:
Mitlaufendes
Auffanggerät +
Bandfalldämpfer
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