11. Behördliche Sicherheitsvorschriften
Für das Betreiben des Schussapparates Blitz Kerner ist in jedem Fall die
Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten mit Schussapparaten" (BGV D 9) der
Berufsgenossenschaft in der jeweils aktuellen Fassung, genauestens zu beachten
und zu berücksichtigen.
Der Blitz Kerner Schussapparat darf ausschließlich für die Betäubung von
Schlachttieren verwendet werden. Er darf nur von Personen benutzt werden, die
mit der Handhabung, dem Einsatz und den Unfallverhütungsvorschriften von
Schussapparaten vertraut sind. Das Gerät sowie die Kartuschen sind vor einer
unbefugte Inbetriebnahme gesichert aufzubewahren.
Es dürfen keine Modifikationen am Schussapparat durchgeführt werden.
12. Prüfvorgabe
Der Betreiber eines Schussapparates hat im Geltungsbereich der Betriebs-
sicherheitsverordnung das Gerät dem Hersteller oder dessen Beauftragten
jeweils nach Ablauf von 2 Jahren, bei wesentlichen Funktionsmängel
unverzüglich, zur Prüfung vorzulegen. Die Frist bis zur ersten Wiederholungs-
prüfung beginnt mit der Auslieferung des Schussapparates an den Betreiber. Der
Fristbeginn
ist
nachzuweisen, die der Hersteller oder Händler dem Schussapparat beim
Überlasen an den Betreiber beizufügen hat.
13. Entsorgung
Der Schussapparat Blitz Kerner der Firma turbocut Jopp GmbH ist zu einem
hohen Anteil aus wiederverwendbaren Materialien hergestellt. Voraussetzung
für eine Wiederverwendung ist eine sachgemäße Stofftrennung. Wenn Sie das
Gerät einer Stofftrennung zuführen wollen, zerlegen Sie das Gerät soweit dies
ohne Spezialwerkzeug möglich ist.
Trennung der Einzelteile
Bauteil
Gummipuffer
Griffschale Auslösehebel Kunststoff
alle anderen Bauteile
www.schussapparate.de
durch
eine
Bescheinigung
Hauptwerkstoff
Elastomer
Stahl
(Erwerbsbescheinigung)
Verwertung
Hausmüll
Kunststoffrecycling
Altmetall
Seite 16