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Niftylift Height Rider 15N Betriebs- Und Sicherheitsanleitung Seite 10

Sp serie in den usa
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Height Rider/Serie SP
Betriebs- und Sicherheitsanleitung
2.1.18
Undiszipliniertes Fahren des Niftylift oder ein Herumalbern darauf oder in seiner Nähe ist verboten
2.1.19
Wenn andere Transportmittel und Fahrzeuge vorhanden sind, müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen
getroffen werden, um sicherzustellen, dass die örtlichen Vorschriften oder Sicherheitsnormen für den
Arbeitsplatz eingehalten werden. Folgende Warnvorrichtungen sind zu verwenden (aber nicht darauf
beschränkt): Flaggen, mit Seilen abgesperrte Bereiche, Blinklichter und Barrikaden.
2.1.20
Vor und während des Fahrens bei angehobener Arbeitsbühne muss der Bediener eine gute Sicht des
Fahrwegs haben, einen sicheren Abstand von Hindernissen, Abfällen, Senkungen, Löchern,
Vertiefungen, Rampen und anderen Gefahren halten, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Er muss
eine sichere Entfernung von überirdischen Hindernissen einhalten.
2.1.21
Unter allen Fahrbedingungen muss der Bediener seine Fahrgeschwindigkeit bezüglich Bodenzustand,
Stauung, Sichtweite, Gefälle, Position des Personals und anderer Faktoren, die Gefahren des
Zusammenstoßens oder der Personenverletzung verursachen, anpassen.
2.1.22
Die Hubarbeitsbühne darf nicht auf Steigungen, Gefällen oder Rampen gefahren werden, die die vom
Hersteller bestimmte Nennleistung der Hubarbeitsbühne überschreiten.
2.1.23
Der Benutzer trägt die Verantwortung dafür, die Gefahrenklassifizierung einer gewissen Umgebung oder
eines gewissen Bereichs zu bestimmen. Hubarbeitsbühnen, die in Gefahrenbereichen verwendet
werden, müssen dafür zugelassen sein und für diesen Betrieb geeignet sein (siehe ANSI/NFPA 505-
1987, soweit zutreffend).
2.1.24
Der Bediener muss seinen Vorgesetzten unverzüglich über potentielle Gefahrenbereiche informieren
(Umgebung), wenn diese während des Betriebs festgestellt werden.
2.1.25
Wenn ein Bediener eine Funktionsstörung am Niftylift vermutet oder irgendwelche Gefahren oder
potentielle Gefahrenzustände bezüglich der Kapazität, geplanten Verwendung oder des sicheren
Betriebs feststellt, muss er den Betrieb des Niftylift einstellen und weitere Anweisungen zum sicheren
Betrieb von seiner Geschäftsleitung, vom Besitzer, Händler oder Hersteller einholen, bevor der Niftylift
erneut verwendet werden darf.
2.1.26
Der Bediener muss einen Vorgesetzten unverzüglich über etwaige Probleme oder Funktionsstörungen
des Niftylift informieren, die beim Betrieb festgestellt werden. Alle Probleme oder Funktionsstörungen,
die den sicheren Betrieb beeinträchtigen, müssen vor der erneuten Verwendung des Niftylift behoben
werden.
2.1.27
Der Ausleger und die Arbeitsbühne des Niftylift dürfen nicht zum Aufbocken der Räder vom Boden weg
verwendet werden.
2.1.28
Der Niftylift darf nicht als Kran verwendet werden.
2.1.29
Der Niftylift darf nicht zum Stabilisieren der Arbeitsbühne an eine andere Vorrichtung gelehnt werden.
2.1.30
Man muss vorsichtig umgehen, um ein Verheddern von Seilen, Stromkabeln oder Schläuchen an der
Hubarbeitsbühne zu verhindern.
2.1.31
Die Batterien müssen in einem gut belüfteten Bereich frei von Flammen, Funken oder anderen Gefahren,
die eine Explosion verursachten könnten, aufgeladen werden. Während des Ladevorgangs wird leicht
explosives Wasserstoffgas erzeugt.
2.1.32
Beim Prüfen des Elektrolytpegels muss man sehr vorsichtig umgehen, um die Augen, Haut und
Kleidung zu schützen. Batteriesäure ist stark korrosiv, und die Verwendung einer Schutzbrille und
Schutzkleidung wird deshalb empfohlen.
8
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German 02/08

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