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Garantie; Gewährleistung - Silva KS 1510 Bedienungsanleitung

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Garantie

Auf Ihr Gerät bieten wir 24 Monate Gewährleistung und die handelsübliche
Garantie, gerechnet ab Ausstellungsdatum der Rechnung bzw. des Lieferscheines.
Innerhalb dieser Garantiezeit werden bei Vorlage der Rechnung bzw. des
Lieferscheines alle auftretenden Herstellungs- und/oder Materialfehler kostenlos
durch Instandsetzung und/oder Austausch der defekten Teile, bzw. (nach unserer
Wahl) durch Umtausch in einen gleichwertigen, einwandfreien Artikel reguliert.
Voraussetzung für eine derartige Garantieleistung ist, dass das Gerät sachgemäß
behandelt und gepflegt wurde. Über unsere Garantieleistungen hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Garantie schließt im berechtigten Fall nur die
Reparatur des Gerätes ein. Weitergehende Ansprüche sowie eine Haftung für
eventuelle Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Keine Garantie kann
übernommen werden für Teile, die einer natürlichen Abnützung unterliegen bzw.
bei Schäden, die auf Stoß, fehlerhafte Bedienung, Einwirkung von Feuchtigkeit
oder durch andere äußere Einwirkungen oder auch auf Eingriff Dritter
zurückzuführen sind. Im Garantiefall ist das Gerät mit Rechnung oder Lieferschein,
bzw. unter Angabe des Datums, an dem Sie das Gerät erhalten haben, sowie unter
genauer Beschreibung der Mängel und gut verpackt - möglichst im Originalkarton
- direkt an die nachstehende Servicezentrale zu senden:
Silva-Schneider HandelsgmbH
Gewerbeparkstraße. 7
A-5081 Anif
GARANTIE:
Die
Garantie
ist
eine
freiwillige,
vertragliche
Zusage
des
Herstellers
(Generalimporteurs),
für
die
es
weder
inhaltliche
noch
formale
Mindestanforderungen gibt. Viele Garantien umfassen aber nur einen Teil der
Kosten, die bei Mängelbehebung entstehen, dafür gelten sie aber in der Regel für
alle Mängel, die innerhalb einer bestimmten Frist auftreten.
GEWÄHRLEISTUNG:
Die Gewährleistung ist ausdrücklich im Gesetz festgelegt und betrifft nur Mängel,
die zum Zeitpunkt der Übergabe der Waren bestanden haben. Der Anspruch
richtet sich immer gegen den Vertragspartner (Händler), der die Behebung des
Mangels kostenlos (für den Konsumenten) durchführen beziehungsweise
veranlassen muss.

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