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Entsorgung - Smartwares CS96DVR Installationsanleitung

Videoüberwachungssystem
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Inhaltsverzeichnis

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FCC-Konformitätserklärung: Dieses
Gerät entspricht Abschnitt 15 der
FCC-Richtlinien.
folgenden zwei Bedingungen
unterworfen: (1) Dieses Gerät darf keine schädlichen
Störungen verursachen und (2) dieses Gerät muss
alle Störungen annehmen, einschließlich Störungen,
die unerwünschte Eingriffe auf dem Gerät
verursachen können.
FCC/CE-WARNUNG
Dieses Gerät wurde geprüft und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät der Klasse B gemäß
Abschnitt 15 der FCC-Richtlinien und der Norm ETSI EN 300328. Diese Grenzwerte wurden so gesetzt, dass
sie angemessenen Schutz vor schädlichen Interferenzen bei der Installation in einem Wohngebiet bieten.
Dieses Gerät erzeugt und verwendet Hochfrequenzenergie und strahlt sie ab; wenn es nicht gemäß der
Anleitung installiert und verwendet wird, kann das Gerät schädliche Interferenzen im Funkverkehr
verursachen. Es gibt jedoch keine Garantie, dass bei einer bestimmten Installation keine Störungen auftreten.
Sollte das Gerät Störungen im Rundfunk- und Fernsehempfang verursachen, was durch Aus- und Einschalten
des Gerätes festgestellt werden kann, empfehlen wir, die Störung durch eine oder mehrere der folgenden
Maßnahmen zu beheben:
- Richten Sie die Empfangsantenne neu aus oder befestigen Sie sie an einem anderen Ort.
- Bewegen Sie das Gerät weg vom Empfänger.
- Stecken Sie das Gerät in eine Steckdose, an deren Stromkreis nicht auch der Empfänger angeschlossen ist.
- Bitten Sie den Händler oder einen erfahrenen Radio-/Fernsehtechniker um Hilfe.
Bitte beachten Sie, dass jede Änderung oder Modifizierung, die nicht ausdrücklich vonseiten der für die
Konformität zuständigen Partei genehmigt wurde, zum Erlöschen Ihrer Betriebserlaubnis für dieses Gerät
führen kann.

ENTSORGUNG

Wenn das Kamerasystem nicht mehr funktioniert und nicht mehr repariert werden kann, muss
es gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen entsorgt werden. Entsorgung
leerer Batterien/Akkus:
Sie sind gesetzlich verpflichtet (Batterieverordnung), alle verbrauchten Batterien und Akkus
zurückzugeben. Es ist verboten, verbrauchte Batterien/Akkus mit dem normalen Restmüll zu entsorgen!
Batterien/Akkus, die gefährliche Substanzen enthalten, sind an den Seiten durch Symbole gekennzeichnet.
Diese Symbole zeigen an, dass diese Batterien/Akkus nicht mit dem Restmüll entsorgt werden dürfen. Die
Abkürzungen für die jeweiligen Schwermetalle sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei. Sie können
leere Batterien und Akkus, die sich nicht mehr aufladen lassen, zu den speziellen Sammelstellen Ihrer
Gemeinde oder dorthin bringen, wo Batterien oder Akkus verkauft werden. Wenn Sie diese Anweisungen
befolgen, erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften und tragen zum Schutz unserer Umwelt bei!
Der Betrieb ist den
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Produkte mit CE-Kennzeichnung
entsprechen der EMV-Richtlinie
(2004/108/EG); Niederspannungsrichtlinie
(73/23/EWG);
R&TTE-Richtlinie (1999/5/EG); RoHS-Richtlinie
(2011/65/EU), die von der Kommission der
Europäischen Gemeinschaft festgelegt wurden. Die
Einhaltung dieser Richtlinien schließt die Konformität
mit folgenden europäischen Normen ein:
EMV: EN 301 489
Niederspannungsrichtlinie: EN 60950
Funksysteme: EN 300 328

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