1.
Gesetzliche Vorschriften
Das Mitführen
Wegebenutzern
stimmungen
können
deshalb entsprechend
erfolgen.
Die nachfolgenden
republik
Deutschland.
1.1
Verwendung
Die Verwendung ist in der Straßenverkehrszulassungsordnung
1.2
Anbau
Die Veränderung
Uberwachungsverein (TÜV) zu genehmigen. Rundumkennleuchten für den Einsatz
im Straßenverkehr
BOSCH-Typ
BOSCH-Typ
BOSCH-Typ
BOSCH-Typ
2.
Technische
Daten
Nennspannung:
Nenndrehzahl
Tellerrad bei + 200 C:
Nennblinkfrequenz:
Anschlußleistung:
Glühlampe:
Umgebungstemperatur
Funkstörgrad:
Schutzart:
Reflektor:
Sockel
:
Haube:
und Bestimmungen
am Fahrzeug montierter
und Sonderfahrzeugen
in den einzelnen
den jeweiligen
Anwendungen
und Anbauvorschriften
des Fahrzeugs durch die Rundumkennleuchte
müssen bauartgenehmigt
RKLE
110 blau:
Nr. 8612
RKLE 110 gelb: Nr. 8609
RKLE 150 blau•. Nr. 8610
RKLE 150 gelb: Nr. 8611
12 Oder 24 V (s. Typenschild)
am
serienmäßig 175/min
(s. Typenschild)
ca. 2,92 Hz
bei 12 V
bei 24 v = 75 W
Halogenglühlampe
-30 oc bis+50 oc mit Plexiglashaube (serienmäßig)
:
-30 oc bis +70 oc mit Polycarbonathaube (Z.B.
ordnungsgemäß
schraubter Haube) „IP 54" (spritzwassergeschützt)
nach
Alu-Spiegel
Gummisockel
serienmäßig Plexiglashaube;
Oder weiß (klar). Für RKLE
Polycarbonathaube
rot.
Rundumkennleuchten
vorbehalten.
Verwendung
Ländern
voneinander
gesetzlichen Vorschriften
sein und eine Typprüfnummer
Oder Sonderausführung
60 W
H 1 (s. Typenschild)
Makrolon,
(kleinst)
nach VDE
0875
anmontierte
DIN
40 050
(Z.B. Makrolon); Farbe gelb Oder
ist bevorrechtigten
und Anbaube-
abweichen
und müssen
und Bestimmungen
gelten in der Bundes-
(StVZO) geregelt.
ist vom Technischen
tragen.
Sonderausstattung)
Leuchte
(mit
aufge-
Farbe blau, gelb, rot, grün
110 Sonderausführung
mit