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Verbindungsstück (das Rauchrohr) sowie der Schornstein zu Reinigungszwecken zugäng-
lich ist.
• Die Ausführung des Schornsteins und der Verbrennungsluftleitung sowie deren Verbin-
dungsstellen sind fachmännisch auszuführen. Dabei sind möglichst die Bauteile des Her-
stellers zu verwenden.
• Die notwendige Höhe und der Querschnitt sind anhand einer Schornsteinberechnung
nach DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 unter Verwendung der im Datenblatt angege-
benen Wertetripel zu ermitteln. Dabei sind nationale und europäische Normen, örtliche
und baurechtliche Vorschriften sowie feuerpolizeiliche Bestimmungen einzuhalten. Infor-
mieren Sie daher vorher Ihren Schornsteinfeger. Es ist sicherzustellen, dass dem Ofen aus-
reichend Luft für die Verbrennung zugeführt wird. Dies gilt insbesondere bei dichtschließen-
den Fenstern und Türen mit Dichtlippe, sowie beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in ei-
nem Aufstellraum oder in einem Luftverbund.
• Ein Kaminofen, der nach Bauart 1 (selbstschließende Feuerraumtür) geprüft ist, ist für
eine Mehrfachbelegung an einen Schornstein geeignet, sofern die Schornsteinbemessung
dem nicht widerspricht. Bei Öfen für raumluftunabhängigen Betrieb ist auf dem Typen-
schild vermerkt, ob eine Mehrfachbelegung zulässig ist. Für raumluftunabhängigen Be-
trieb ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Luft-Abgas-Schornstein (z. B. nach EN
13063-3:2007 oder EN 14989-2:2007) oder eine adäquate Verbrennungsluftversorgung
vorhanden ist.
• Der Kaminofen ist stets mit geschlossener Feuerraumtür zu betreiben. Während des Be-
triebs darf diese nur zum Nachlegen geöffnet werden. Andernfalls kann es zur Gefährdung
anderer, ebenfalls an diesen Schornstein angeschlossener Feuerstätten sowie zum Aus-
tritt von Rauchgas kommen.
Zulässige Brennstoffe sind Holzbriketts oder Scheitholz mit einer Länge von 25 bis 33 cm
und einem Durchmesser von ca. 10 cm.
• Bitte beachten Sie: Der Kaminofen ist nicht als Abfallverbrennungsofen zu verwenden. Es
ist nicht erlaubt, ungeeignete (z. B. flüssige) oder nicht empfohlene Brennstoffe zu ver-
wenden. Jede Nutzung, die über den beschriebenen Zweck hinausgeht oder nicht in dieser
Anleitung vorgesehen ist, gilt als unsachgemäßer Gebrauch. Der Hersteller übernimmt in
solchen Fällen keine Haftung.
• Für Anforderungen im Rahmen der Marktüberwachung nach DIN EN 16510-1, Anhang H, gelten
zusätzliche Prüfkriterien. Ein Prüfzyklus endet, wenn die verbleibende Grundglutmasse 100 g
beträgt.

Die Verpackung

Ihr erster Eindruck ist uns wichtig!
Die Verpackung Ihres neuen Kaminofens bietet einen hervorragenden Schutz gegen Beschä-
digung. Beim Transport können aber dennoch Schäden an Ofen und Zubehör entstanden sein.
Bitte prüfen Sie daher Ihren Kaminofen nach Erhalt sorgfältig auf Schäden und Vollständig-
keit! Melden Sie Mängel unverzüglich Ihrem Fachhändler, der den Ofen geliefert hat! Achten
Sie bitte beim Auspacken besonders darauf, dass eine evtl. vorhandene Steinv erkleidung un-
versehrt bleibt Es können sehr leicht Kratzer am Material entstehen. Steinverkleidungen sind
von der Garantie ausgenommen.
- Die Verpackung Ihres neuen Kaminofens ist weitgehend recycelbar.
Tipp: Das Holz der Verpackung ist nicht oberflächenbehandelt und kann daher, nachdem Sie
eventuelle Nägel bzw. Schrauben entfernt haben, in Ihrem Ofen verbrannt werden. Der Karton
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