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Baugrube und Bettung

Die geltenden Gesetze zur Unfallverhütung bei Erdar-
beiten sowie die geltenden Normen für das Ausheben
von Baugruben und Gräben sind zu beachten.
Die Länge/Breite des Grabens entspricht der Länge/
Breite der Versickerungs- bzw. Speicheranlage zuzüg-
lich ca. 1 m Arbeitsraum auf jeder Seite.
Die Tiefe des Grabens für einen Box Tank entspricht der
Rigolenhöhe zuzüglich der Überdeckungshöhe und der
Höhe des Feinkiesbetts, wie im Bild unten dargestellt.
Die Grabentiefe einer Mulden-Rigole (mit unter der
Mulde liegender Boxen-Rigole) entspricht der Tiefe der
Mulde zuzüglich der Dicke der Mutterbodenschicht, der
Höhe der Rigole und der Dicke des Feinkiesauflagers.
Die Grabensohle muss steinfrei, eben und ohne Gefälle
sein. Die Tragfähigkeit und Durchlässigkeit des Unter-
grunds muss mindestens der des gewachsenen
Bodens entsprechen. Bei Bedarf sind geeignete
Maßnahmen zu ergreifen (Bodenaustausch, Nachver-
dichtung, etc.).
Auf dem Untergrund wird ein ca. 10 cm dickes Fein-
kiesauflager mit einer Körnung von 2/8 mm eingebaut.
Das Auflager ist mit geeigneten Geräten (Abziehhobel
o.ä.) plan und eben abzuziehen. Das Abziehen der Kies-
schicht ist mit großer Sorgfalt auszuführen.
Vorbereitete Baugrube
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