Zum Nachweis des Garantieanspruchs ist unbe-
dingt ein Kaufbeleg mit Kaufdatum und Händle-
ranschrift im Original vorzulegen. Ohne diesen
D
Kaufbeleg erfolgt die Reparatur ohne Rückfrage
kostenpflichtig.
Ausgenommen von der Garantie sind Schäden,
die auf
•
unsachgemäße Nutzung,
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natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß,
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äußere Einwirkungen (z.B. Transportschäden,
Stöße, Schläge, Hitzeeinwirkung, Säuren o.ä.),
•
mangelnde Entkalkung*
•
oder auf ungeeignetes Zubehör zurückzufüh-
ren sind.
Die Garantie erlischt, wenn das Gerät
•
gewerblich genutzt,
•
unautorisiert geöffnet, abgeändert
•
oder ein unautorisierter Reparaturversuch vor-
genommen wurde.
Für Verbrauchsmaterial wird ebenfalls keine Ga-
rantie übernommen.
* Wasserkocher / Kaffeeautomat / Teeautomat
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