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indexa GA-133 Bedienungsanleitung Seite 4

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Fehlalarme
Der Gasmelder ist seinem Zweck entsprechend sehr empfindlich eingestellt. Der Sensor des Systems spricht
deshalb auch auf andere gasförmige Medien an. Der Geruch von Putzmitteln, Lack und Farbe, der Gebrauch
von Aerosolen (Treibgas in Sprays usw.) sowie auch starker Tabakqualm oder Kochdämpfe können zu
Fehlalarmen führen.
Wartung
Das Gehäuse des Gasmelders kann mit Staublappen oder einem feuchten Tuch gereinigt werden. Blasen Sie von
Zeit zu Zeit – abhängig von den Umgebungsverhältnissen – die Sensoröffnung leicht aus. Der Gasmelder darf
niemals mit Wasser besprüht werden. Es ist sinnvoll, bei Nichtbenutzung oder während der Fahrt den
Gasmelder über einen zusätzlichen Schalter von der Stromversorgung zu trennen.
Entsorgungshinweis
Der Gasmelder hat eine Betriebsdauer von ca. 5 Jahren, danach sollte das Gerät ersetzt werden. Ausgediente
Geräte und Verpackungsmaterial nicht einfach wegwerfen, sondern der Wiederverwertung zuführen.
Den zuständigen Recyclinghof bzw. die nächste Sammelstelle bitte bei Ihrer Kommunalverwaltung erfragen.
Garantie
Auf diesen Gasmelder leisten wir, gemäß nachstehen Bedingungen, 2 JAHRE GARANTIE ab Kaufdatum
(Nachweis durch Kaufbeleg). Diese Garantiefrist gilt nur für den Gebrauch unter normalen Wohnbedingungen
in privaten Haushalten.
Die Garantie gilt nur für Material- und Herstellungsfehler und ist auf Tausch oder Reparatur fehlerhafter Geräte
beschränkt. Die Garantieleistung beschränkt sich in jedem Fall auf den handelsüblichen Preis des Gerätes.
Diese Garantie gilt nur, wenn die Bedienungs- und Pflegeanleitungen befolgt wurden. Schäden, die auf
Missbrauch, unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkungen, Wasser oder allgemein auf anomale
Umweltbedingungen zurückzuführen sind sowie Schäden, die durch eine nicht geeignete
Spannungsversorgung verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Die Garantie erlischt, wenn
Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die von uns hierzu nicht ermächtigt sind, oder
wenn dieses Gerät mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wird oder solche verwendet werden, die nicht
auf dieses Gerät abgestimmt sind.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist
in Gang.
Weitergehende oder andere Ansprüche , insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstehender
Personen- oder Sachschäden, sind ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz im Falle eines
Brandes oder einer Explosion.
Gasmelder sind kein Ersatz für eine Sach- oder Lebensversicherung.
Innerhalb dieser Garantiefrist schicken Sie das fehlerhafte Gerät, ausreichend frankiert und gut verpackt, an die
zuständige Vertriebsfirma zurück. Legen Sie den Kaufbeleg und eine kurze Notiz mit der Fehlerangabe bei.
Nach Ablauf der Garantiezeit sind Reparaturen kostenpflichtig.
Änderungen vorbehalten.
Wichtige Hinweise im Alarmfall
Bei Alarmauslösung und wenn Sie Gas riechen:
Achtung Explosionsgefahr!
Offene Flammen und brennenden Tabakwaren löschen
Alle Gasgeräte ausschalten
Keine elektrischen Schalter betätigen
Keine elektrischen Stecker ziehen (auch vom Alarmgerät)
Keine Lichtschalter betätigen, kein Telefon benutzen
Gashahn schließen
Türen und Fenster öffnen, Räume durchlüften
Störquellen suchen und vom Fachmann beseitigen lassen
Werfen Sie Verpackungsmaterial oder Geräte nicht einfach weg, sondern führen Sie sie der
Wiederverwertung zu. Den zuständigen Recyclinghof bzw. die nächste Sammelstelle erfragen Sie
bei Ihrer Gemeinde.
NDEXA GmbH
Paul-Böhringer- Str. 3
D - 74229 Oedheim
2004/11
GA133_1104.doc
Seite 4

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