Einmündung von benachbarten Entwässerungsgegenständen
auf verschiedener Höhe in den Fallstrang:
Die größere Anschlussleitung
ist gemäß Bild 8 unterhalb der
kleineren Anschlussleitung
in den Fallstrang einzumünden.
Ist dies nicht möglich,
muss gemäß Bild 9 der Abstand
bezogen auf die Sohlhöhen
mindestens 25 cm betragen.
Bild 8
Bild 9
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