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Sanha MASTER 3 Technischer Handbuch Seite 25

Pp-3-schicht-abfluss-system
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• Bei Einbau von exzentrischen Reduktionen in liegenden
Anschluss und Sammelleitungen sind diese möglichst scheitel-
bündig (jedoch keinesfalls sohlebündig) zu verlegen (siehe Bild
1, Detail). In Grundleitungen dürfen diese auch sohlebündig
verlegt werden.
• Jeder Abfluss muss einen gesicherten Wasserzulauf zur Er-
gänzung des Sperrwassers haben. Kann dieser Wasserzulauf
nicht sichergestellt werden, muss der Ablauf zusätzlich zum
Geruchsverschluss über eine mechanische gasdichte Abdeckung
verfügen.
• Die Mindestnennweite für Sammel- und Grundleitungen für
Schmutz-, Regen- und Mischwasser ist DN/OD 110.
• Das Mindestgefälle von Sammel- und Grundleitungen für
Schmutz-, Regen- und Mischwasser bei einem Füllungsgrad von
70% beträgt bis DN/OD 200 1%.
• Richtungsänderungen in Sammel- und Grundleitungen dürfen
nur mit Einzelbögen mit Winkeln bis höchstens 45° ausgeführt
werden. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Einzelbogen
einen Radius von mindestens 500 mm aufweist.
• In Sammel- und Grundleitungen dürfen Abzweiger mit Winkeln
von höchstens 45° eingebaut werden. Doppelabzweiger sind
unzulässig.
• Einmündungen in Sammel- und Grundleitungen dürfen nur im
Winkel von höchstens 45° in Fließrichtung ausgeführt werden.
Der seitliche Abzweigstutzen muss dabei mindestens 15° bis
höchstens 45° aufgedreht sein. Jedoch darf bei wenig Feststoff
führenden Abwässern (z. B. Küche, Bad, Regenwasser) die Ein-
mündung der Fallleitung mit einem bis zur lotrechten aufge-
drehten Schrägabzweiger erfolgen.
• Unter 10 m Fallhöhe ist die Einmündung der Fallleitung
in eine liegende Leitung mit mindestens 2 Bögen (z. B. 2 x 45°)
auszuführen
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