9. Wartung
Frist
Alle 2 Jahre
(Wartung und
Sicherheitstechnische
Kontrolle)
Alle 4 Jahre
Alle 10 Jahre
Lassen Sie das gereinigte und desinfizierte Gerät in
regelmäßigen Abständen warten. Wartungen,
Sicherheitstechnische Kontrollen nach §6 Medizin-
produkte-Betreiberverordnung (nur in Deutschland)
und Instandhaltungsmaßnahmen wie Inspektionen
und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur vom Her-
steller oder durch von diesem ausdrücklich autori-
siertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Halten Sie folgende Fristen ein:
Betroffene Teile
– Systemkomponenten: z.B.
Tragesysteme,
Schlauchverbindungen
– Zubehör
– Prüfbeutel
– Sauerstoffarmaturen
– festgelegte sicherheitsrelevante
Verschleißteile
– Sauerstoffarmaturen
– festgelegte sicherheitsrelevante
Verschleißteile
Sauerstoff-Flaschen aus Stahl und
Aluminium
Ausführender
Hersteller oder von
diesem
ausdrücklich
autorisiertes
Fachpersonal
DE
Wartung
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