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Gewährleistung - GKT Alosa Montage-, Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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10. Gewährleistung
GKT-Kaminöfen werden mehrfach auf Sicherheit und Material- bzw. Verarbeitungsqualität geprüft.
Dem Kunden wird eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren eingeräumt.
• Neugeräte, die aufgrund von Fabrikations- und / oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von GKT kostenlos repariert oder
ausgetauscht.
• Dies gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung beruht.
• Diese Gewährleistung erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Aufstellung und Installation).
• Als Gewährleistungsnachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an GKT zurück-
geliefert werden, gehen in das Eigentum von GKT über.
• Durch eine, von GKT, erbrachte Leistung verlängert sich der Gewährleistungszeit-
raum von 2 Jahren ab Kaufdatum nicht.
Die Gewährleistung ist nur in Verbindung mit der ausgefüllten und zurückgesendeten
Gewährleistungskarte gültig. Bitte tragen Sie die Gerätenummer, Kaufdatum und
das entsprechende Modell ein. Senden Sie uns die Gewährleistungskarte zu. Kosten,
die durch die unberechtigte Inanspruchnahme von Kundendienstleistungen (Kunden-
dienstbesuche, Ersatzteillieferungen) entstehen, werden Ihnen in vollem Umfang in
Rechnung gestellt.
Die Gewährleistung bezieht sich auf
• Funktionsstörungen durch fehlerhafte Verarbeitung
• Materialfehler
Die Gewährleistung umfasst nicht
• Schäden durch Überhitzung
• Schäden durch falsche Bedienung und Verwendung von ungeeigneten Brennstoffen
• Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen oder von uns empfohlenen Installations-
vorschriften
Gewährleistung bei Verschleißteilen
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer Funktion entsprechenden „ordnungsgemäßen"
Abnutzung. Dies bedeutet, dass bestimmte Bauteile von Heizgeräten eine Funktions- bzw.
Nutzungsdauer haben können, die unterhalb der Gewährleistungsfrist für das Gesamtgerät
liegen kann. Der durch den Betrieb des Gerätes bedingte Verschleiß bestimmter Bauteile /
Komponenten ist kein anfänglicher Mangel und dementsprechend auch kein Gewährleistungsfall.
Was sind Verschleißteile bei Heizgeräten?
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Heizgeräte zwangsläufig Teile besitzen, die vom Feuer
berührt werden. Gerade hierdurch entstehen für die entsprechenden Komponenten hohe
Belastungen, wobei der Grad ihrer natürlichen Abnutzung und damit ihre Lebensdauer unmittel-
bar von der Häufigkeit bzw. Intensität der Nutzung des Gerätes abhängen. Typische Verschleiß-
teile bei Heizgeräten sind z. B. die Feuerraumauskleidung (Vermiculiteplatten), Dichtungen an
Tür und Scheibe, Feuerroste oder auch Rückholfedern sowie alle andere bewegliche Teile.
Damit die Funktionalität des gesamten Gerätes gewährleistet bleibt, sind spezifische Bauteile /
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Komponenten regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen. Siehe Verschleißteile.

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Diese Anleitung auch für:

Alosa maxiAtlanto

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