1. Geeignete Brennstoffe
Unsere Kaminöfen sind zur Verbrennung von trockenem Scheitholz (Feuchte
unter 20%), Holzbrikett nach DIN 51731 (Größe HP2) und Braunkohle-
brikett geeignet.
da beim Verbrennen dieser Stoffe umweltbelastende Emissionen
auftreten und diese auch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
verboten sind.
Darüber hinaus schadet es Ihrer Gesundheit und kann aufgrund der
Geruchsbelästigung zu Nachbarschaftsbeschwerden führen. Auch ein
Schornsteinbrand ist nicht auszuschließen (siehe S. 9).
Achtung!
Holz ist kein Dauerbrand- Brennstoff, so dass ein Durch-
heizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht nicht mög-
lich ist.
Der Gewährleistungsanspruch entfällt bei Verwendung
von unzulässigen Brennstoffen sowie Überschreitung der
angegebenen Holzaufgabemengen!
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Bedienungsanleitung
Unzulässig ist dagegen die Verbrennung von z. B.
- lackiertem, kunststoffbeschichtetem oder
mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz
- zu feuchtem Holz
- Müll aller Art
- Kunststoff
Teil B