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Sicherheitsrelevante Begriffe; Uvv-Prüfung; Explosionsschutzprüfung; Betrieb Von Flurförderzeugen Auf Betriebsgeländen - Linde N 20 L Betriebsanleitung

Kommissionierhubwagen mit gaswarnanlage pl-g 1000 nach en 1755, mit elektromotoren
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitsregeln

Sicherheitsrelevante Begriffe

Die Signalbegriffe GEFAHR, VORSICHT, ACHTUNG und HIN-
WEIS werden in dieser Betriebsanleitung angewandt bei Hin-
weisen zu besonderen Gefahren oder für außergewöhnliche
Informationen, die besondere Kennzeichnung erfordern:
GEFAHR
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung Lebensgefahr
besteht und/oder erheblicher Sachschaden auf-
treten würde.
VORSICHT
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung schwere Ver-
letzungsgefahr besteht und/oder erheblicher
Sachschaden auftreten könnte.
ACHTUNG
bedeutet, daß bei Nichtbeachtung am Material
Beschädigung oder Zerstörung auftreten könnte.
Alle den Explosionsschutz betreffen-
den Maßnahmen sind mit dem nebenste-
henden Symbol gekennzeichnet. Diese sind
unbedingt zu beachten!
HINWEIS
bedeutet, daß auf technische Zusammenhänge beson-
ders aufmerksam gemacht wird, weil sie möglicherweise
auch für Fachkräfte nicht offensichtlich sind.
UVV-Prüfung
Nach den Unfallverhütungsvorschriften
muß das Flurförderzeug mindestens ein-
mal jährlich durch geschultes Personal auf
seinen ordnungsgemäßen Zustand über-
prüft werden. Wenden Sie sich deshalb an
autorisiertes Fachpersonal (Sachkundige).
Der Hersteller empfiehlt Ihnen Ihren Linde-
Vertragshändler.
Zusätzlich ist alle zwei Wochen eine Sicht-
prüfung der Explosionsschutzeinrichtun-
gen durchzuführen.
Explosionsschutzprüfung
Der Betreiber ist verpflichtet, das Fahrzeug
stets in einem betriebssicheren Zustand zu
halten.
Betrieb von Flurförderzeugen auf Betriebs-
geländen
ACHTUNG
Bei vielen Betriebsgeländen handelt es sich um
sogenannte beschränkt öffentliche Verkehrs-
flächen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, Ihre Betriebs-
haftpflicht-Versicherung dahin gehend zu überprüfen, ob
bei eventuell auftretenden Schäden auf beschränkt öf-
fentlichen Verkehrsflächen Versicherungsschutz für Ihr
Flurförderzeug gegenüber Dritten besteht.

Umgang mit Betriebsstoffen

Der Umgang mit Betriebsstoffen hat stets sachgemäß
und entsprechend den Herstellervorschriften zu erfolgen.
Betriebsstoffe dürfen nur in vorschriftsmäßigen Behältern an
vorgeschriebenen Lagerstellen gelagert werden. Sie kön-
nen brennbar sein, deshalb nicht mit heißen Gegenständen
oder mit offener Flamme in Berührung bringen.
Beim Auffüllen von Betriebsstoffen nur saubere Gefäße ver-
wenden!
Bei Benutzung von Betriebsstoffen und Reinigungsmitteln
Sicherheits- und Entsorgungshinweise des Herstellers be-
achten. Ein Verschütten ist immer zu vermeiden. Verschütte-
te Flüssigkeit ist sofort mit einem geeigneten Bindemittel zu
beseitigen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Alte oder verschmutzte Betriebsmittel sind ebenfalls vor-
schriftsmäßig zu entsorgen.
Die gesetzlichen Vorschriften sind zu befolgen.
Vor Abschmierarbeiten, Filterwechsel oder Eingriffen in das
Hydrauliksystem ist die Umgebung des betreffenden Teiles
sorgfältig zu reinigen.
Ausgetauschte Ersatzteile müssen umweltgerecht entsorgt
werden.
VORSICHT
Gefährlich ist das Eindringen der Hydraulikflüssig-
keit unter Druck in die Haut, z.B. durch Leckage.
Bei derartigen Verletzungen ist ärztliche Hilfe erforderlich.
Inbetriebnahme

Einfahrhinweise

Das Flurförderzeug kann sofort zügig betrieben werden.
Vermeiden Sie jedoch hohe Dauerbelastungen der Motoren
in den ersten 50 Betriebsstunden.
In der ersten Betriebszeit und nach jedem Radwechsel sind
täglich vor Arbeitsbeginn die Radmuttern nachzuziehen, bis
sie sich gesetzt haben, d.h. kein Nachziehen mehr möglich ist.
Die Radmuttern sind über Kreuz mit dem in der Betriebsan-
leitung angegebenen Drehmoment anzuziehen.
Wartungsarbeiten vor der ersten lnbetrieb-
*
nahme
-
Fahrsteuerung vorwärts/rückwärts prüfen
-
Lastgabel Heben/Senken prüfen
-
Anzeigegeräte prüfen
-
Bremsfunktion prüfen
-
Not-Aus-Schalter prüfen
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Hupe prüfen
-
Lenkanlage prüfen
-
Batterie: Zustand, Säurestand und Säuredichte prüfen
-
Batteriekabel prüfen
-
Hydraulikölstand prüfen
-
Radgetriebe Ölstand prüfen
-
Hydraulikanlage auf Dichtheit prüfen
-
Radbefestigungen prüfen
*
Tägliche Prüfungen
ACHTUNG
Vor jedem Arbeitsbeginn müssen die Funktionen
am Gerät und die Sicherheitseinrichtungen ge-
prüft werden.
-
Fahrsteuerung vorwärts/rückwärts prüfen
-
Lastgabel Heben/Senken prüfen
-
Lenkanlage prüfen
-
Bremsfunktion prüfen
-
Not-Aus-Schalter prüfen
-
Hupe prüfen
-
Batterie: Zustand, Säurestand und Säuredichte prüfen
*
Die Beschreibung der Tätigkeiten finden Sie über das
Stichwortverzeichnis.
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