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Inbetriebnahme; Sicherheitsregeln; Sachkundiger - Linde N 20 L Betriebsanleitung

Kommissionierhubwagen mit gaswarnanlage pl-g 1000 nach en 1755, mit elektromotoren
Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitsregeln

Die dieser Betriebsanleitung beigefüg-
ten Regeln für die bestimmungs- und ord-
nungsgemäße Verwendung von Flurförder-
zeugen, die geltenden spezifischen Vor-
schriften für Explosionsschutz anderer Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union oder
anderer Vertragsstaaten des Abkommens
über den europäischen Wirtschaftsraum
und die Sicherheitshinweise in dieser Be-
triebsanleitung sind den zuständigen Per-
sonen, insbesondere dem Personal für die
Bedienung und Instandhaltung, vor Arbei-
ten mit oder an dem Flurförderzeug, zur
Kenntnis zu bringen.
Der Betreiber hat sicherzustellen, daß der Fahrer alle Sicher-
heitsinformationen versteht. Beachten Sie bitte die dort auf-
geführten Richtlinien und Sicherheitsregeln, z.B.:
-
Betrieb mit dem Flurförderzeug,
-
Regeln für Fahrwege und den Arbeitsbereich,
-
Rechte, Pflichten und Verhaltensregeln für den Fahrer,
-
Besondere Einsatzarten,
-
Fahren und Bremsen,
-
Wartung und Instandhaltung,
-
Wiederkehrende Prüfungen, UVV-Prüfung,
-
Entsorgung von Fetten, Ölen und Batterien,
-
Restrisiken.
Sorgen Sie als Betreiber (Unternehmer) oder beauftragte
Person für die Einhaltung der vorstehenden Richtlinien und
Sicherheitsregeln, die für Ihr Flurförderzeug zutreffen.
Die Explosionsschutzmaßnahmen und
deren Aufrechterhaltung am Flurförderzeug
im Betrieb sind gesetzlich vorgeschrieben.
Sie erfordern besondere Aufmerksamkeit
bei allen Arbeiten mit, in und an dem Flurför-
derzeug.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß
die Beschäftigten über die gefährdeten
Bereiche (explosionsgeschützte Zonen
1 und 2), die möglichen Explosionsgefah-
ren und die ausgewählten Schutzmaßnah-
men belehrt und die vorliegende, für die
Sicherheit erforderliche Betriebsanleitung
beachtet wird.
Die Belehrungen sind in angemessenen
Zeitabständen zu wiederholen.
In Verbindung mit den einschlägigen
gesetzlichen Verordnungen, Vorschriften
und Richtlinien evtl. auch mit zusätzlichen
Auflagen seitens der zuständigen Aufsichts-
behörden, geben die für das Flurförderzeug
gültigen Prüf- und Zulassungsbescheini-
gungen Auskunft, ob, unter welchen Bedin-
gungen und an welchen Orten das Flurför-
derzeug eingesetzt, gewartet und instand-
gesetzt werden darf.

Inbetriebnahme

GEFAHR
Alle Inspektions- und Wartungsarbei-
ten dürfen nur außerhalb explosionsgefähr-
deter Bereiche und nur von autorisiertem
Fachpersonal (Sachkundige) durchgeführt
werden, die mit allen erforderlichen Vor-
schriften vertraut sind.
Der Hersteller empfiehlt Ihnen Ihren Linde-
Vertragshändler.

Sachkundiger

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbil-
dung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Ge-
biet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvor-
schriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der
Technik (DIN Normen, VDE-Bestimmungen, technische
Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den
europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, daß er
den arbeitssicheren Zustand von Flurförderzeugen beurtei-
len kann.
Explosionsgefahren sind vor Beginn
der Instandsetzungsarbeiten zu beseitigen.
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