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Sicherheitstechnische Kontrollen Gemäß § 6 Mpbetreibv; Gerätebuch - Braun Stimuplex HNS 11 Gebrauchsanweisung

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Gem. § 6 MPBetreibV wird seitens des Herstellers/Vertreibers
keine Sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben. Falls sich
der Betreiber dennoch zu einer hausinternen Prüfung des Ge-
rätes entschließt, sollte dafür das im Technischen Service Ma-
nual beiliegende Prüfprotokoll herangezogen werden.
Gerätebuch gemäß § 7 MPBetreibV
1.
Für medizinisch-technische Geräte gemäß MPG Klasse IIa hat
der Betreiber ein Gerätebuch zu führen.
2.
In das Gerätebuch sind einzutragen:
2.1 Bezeichnung und sonstige Angaben zur Identifikation des
Medizinproduktes.
2.2 Beleg über Funktionsprüfung und Einweisung nach § 5 Abs. 1
MPBetreibV.
2.3 Name des nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Beauftragten, Zeitpunkt der
Einweisung sowie Namen der eingewiesenen Personen.
2.4 Fristen und Datum der Durchführung sowie das Ergebnis von
vorgeschriebenen sicherheits- und messtechnischen Kontrol-
len und Datum von Instandhaltungen sowie der Name der
verantwortlichen Person oder der Firma, die diese Maßnahme
durchgeführt hat.
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