Zusammenfassung DIN EN 14604
Beschriftung der Rauchwarnmelder / CE-Kennzeichnung
Jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
DIN EN 14604
Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche
Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller
empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt
sichtbare Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem Batteriewechsel ist der
ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der
Prüfeinrichtung zu prüfen."
Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen
über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen
auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-
Konformitätszertifikates angegeben sein. Das Konformitätszertifikat 32210 kann beim
Hersteller abgefordert werden.
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