Bei gleichzeitigem Betrieb der Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb
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und Feuerstätten darf im Aufstellraum der Feuerstätte der Unterdruck
nicht größer als 4PA (4x10
Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein
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eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht,
welcher der Entlüftung von Aufstellungsräumen von
Feuerstätten dient, ist nicht zulässig.
Bei Einleitung der Abluft in einen nicht in Betrieb befindlichen Rauch-
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oder Abgaskamin ist es zweckmäßig, die Zustimmung des
zuständigen Schornsteinfegermeisters einzuholen.
Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen
Vorschriften einzuhalten.
Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende
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Zuluftöffnung in etwa der Größe der Abluftöffnung zu sorgen.
Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame
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Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen
Feuerungsstätten, wie Kohle- oder Ölöfen und Gas-Thermen im
selben Raum, bestimmten Einschränkungen.
Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten
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und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und/oder
Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung von
ca. 500-600 cm
Dunstabzugshaube ein Unterdruck vermieden wird.
Im Zweifelsfalle holen Sie bitte den Rat und die Zustimmung des
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zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeisters oder der örtlichen
Baubehörde ein.
Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: "Zuluftöffnung so
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groß wie Abluftöffnung", kann durch eine größere Öffnung als 500-
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600 cm
der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt
werden.
Der Betrieb der Haube als Umlufthaube ist unter den genannten
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Umständen gefahrlos und unterliegt nicht den obengenannten
Vorschriften.
Die Funktion der Dunstabzugshaube bei Abluftbetrieb ist nur dann
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optimal, wenn folgendes beachtet wird:
— kurze, gerade Abluftstrecken
— möglichst wenige Rohrbögen
— Verlegung der Rohre nicht in spitzen Winkeln sondern
in flachen Bögen
— möglichst große Rohrdurchmesser (min. 150 mm Ø)
Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze muß mit drastischen
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Leistungsverlusten und erhöhten Betriebsgeräuschen
gerechnet werden.
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bar) sein.
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von außen belüftet sind und dadurch bei laufender
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