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Entsorgung Der Altgeräte - Privileg 1154i Gebrauchsanleitung U. Einbauanleitung

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INFORMATIONEN
Bewahren Sie die Gebrauchsanweisung sorgfältig auf, damit Sie sie auch in Zu-
kunft zu Rate ziehen können. Sollten Sie das Gerät verkaufen oder Dritten über-
lassen, so sorgen Sie dafür, daß das Gerät komplett mit der Gebrauchsanwei-
sung übergeben wird, damit der neue Besitzer sich über die Arbeitsweise des
Gerätes und die diesbezüglichen Hinweise informieren kann.
Diese Hinweise dienen der Sicherheit und sollten daher vor der Installation und
Inbetriebnahme aufmerksam gelesen werden.
ENTSORGUNG DER ALTGERÄTE
Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll oder
Sperrmüll entsorgt werden.
Eine Beschädigung des Kältemittelkreislaufs, insbesondere des Wärme-
tauschers auf der Rückseite des Gerätes, muß verhindert werden.
Sollte Ihr neues Gerät als Ersatz für ein älteres Modell dienen, so machen Sie
das Altgerät bitte unbrauchbar. Netzstecker ziehen, Anschlußkabel durchtrennen
und den Stecker mit der Restleitung umweltfreundlich entsorgen. Ein evtl. vor-
handenes Schnapp- oder Riegelschloß an Ihrem alten Gerät sollten Sie unbe-
dingt unbrauchbar machen , bevor Sie das Gerät beiseite stellen um es einer
umweltfreundlichen Entsorgung zukommen zu lassen. Dadurch verhindern Sie,
daß spielende Kinder sich selbst oder andere einsperren und somit in Lebens-
gefahr kommen.
Ältere Kühl- und Gefriergeräte enthalten in der Isolation und als Kühlmittel das
ozonschädliche FCKW. Bitte achten Sie darauf, daß die Rohrleitungen und das
gesamte Kühlsystem bis zum Abtransport zu einer sachgerechten Entsorgung
nicht beschädigt werden.
Die neue Kühl- und Gefriergeräte-Generation enthält in der Isolation und als
Kühlmittel kein FCKW (Fluorchlor-Kohlenwasserstoff) mehr, sondern das nicht
ozonschädliche FKW (Fluor-Kohlenwasserstoff) oder reine Kohlenwasserstoffe.
Aufschluß über die verwendeten Materialien (Gase) gibt ein Aufkleber an der Ge-
räterückseite.
Auch diese Geräte müssen später sachgerecht entsorgt werden.
Auskunft über Abholtermine oder Sammelplätze gibt die örtliche Stadtreinigung
oder die Gemeindeverwaltung.
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