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Verpackungsentsorgung - Transportschaden - Quelle privileg 026.165 Gebrauchsanleitung

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Verpackungsentsorgung
Verpackungen und Packhilfsmittel von
Quelle Elektro-Großgeräten sind mit
Ausnahme von Holzwerkstoffen recy-
clingfähig und sollen grundsätzlich der
Wiederverwertung zugeführt werden.
-
Verpackungen von Großgeräten
können Sie bei Anlieferung unseren
Vertragsspediteuren zurückgeben.
Diese
veranlassen
Weitergabe zur Verwertung bzw.
Entsorgung.
Falls Sie davon nicht Gebrauch
gemacht haben, empfehlen wir
Ihnen:
-
Papier-, Pappe-, Wellpappeverpak-
kungen sollten in die entsprechen-
den Sammelbehälter gegeben wer-
den.
-
Kunststoffverpackungsteile sollten
ebenfalls in die dafür vorgesehenen
Sammelbehälter gegeben werden.
Transportschaden
Bitte
prüfen
Sie,
unbeschädigt angeliefert wurde. Stellen
Sie einen Transportschaden fest, wen-
den Sie sich bitte entweder an die
Quelle- Verkaufsniederlassung oder an
das
Regionallager,
angeliefert hat. Die Telefon-Nr. finden Sie
auf dem Kaufbeleg bzw. Lieferschein.
4
dann
die
ob
das
Gerät
das
Ihr
Gerät
Solange
solche
Wohngebiet noch nicht vorhanden
sind, können Sie diese Materialien
zum Hausmüll geben.
Als Packhilfsmittel sind bei Quelle nur
recyclingfähige Kunststoffe zugelassen,
z.B.:
02**
PE
PP
In den Beispielen steht
PE
für Polyäthylen** 02 = PE-HD
PP
für Polypropylen
PS
für Polystyrol
Besonders ist auf eventuelle Beschädi-
gungen des Kältekreislaufs zu achten.
Austretendes
Kältemittel
Umwelt-
und
führen.
Explosionsgefahr.
Ein
beschädigtes
anschließen.
in
Ihrem
05
06
PS
04 = PE-LD
kann
Gesundheitsschäden
Gerät
nicht
zu

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