Gewährleistung sowie der Ausschluss oder Begrenzung von
Begleit- oder Folgeschäden nicht zulässig ist, könnte es sein, dass
die obengenannten Einschränkungen und Ausschlüsse nicht für
jeden Erwerber gelten. Sollte irgendeine Klausel dieser
Garantiebestimmungen von einem zuständigen Gericht für unwirk-
sam oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben die
Wirksamkeit oder Erzwingbarkeit irgendeiner anderen Bedingung
dieser Garantiebestimmungen von einem solchen Spruch
unberührt.
11. EG-Konformitätserklärung
Das Produkt erfüllt alle relevanten Bestimmungen der Richtlinie
94/9/EG (ATEX 100a) für Geräte und Schutzsysteme in explo-
sionsgefährdeten Bereichen. Die erteilte EG-
Baumusterprüfbescheinigung bestätigt, dass das Produkt allen
relevanten harmonisierten Normen und grundlegenden
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.
Maßgeblich harmonisierte Normen:
EN 50014:1997
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche -
allgemeine Bestimmungen
EN 50019:2000
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche -
erhöhte Sicherheit "e"
EN 50020:1994
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche -
Eigensicherheit "i"
EN 50281-1-1:1998
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche –
Brennbare Stäube
Das Produkt besitzt die CE-Kennzeichnung zur Bestätigung, dass
alle relevanten Richtlinien erfüllt sind.
ECOM Rolf Nied GmbH
Assamstadt, November 2001
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