Weitere Angaben zu den Arbeitsschritten
Nenn-Wär-
Heizgasseitiger Wider-
meleistung
stand
kW
90
120
150
200
270
350
440
560
Zum Schutz vor Taupunktkorrosion
muss die 2. Brennerstufe (volle Wärme-
leistung) auf die Nenn-Wärmeleistung
des Heizkessels eingestellt sein und darf
auch während der Sommermonate nicht
ausgeschaltet werden (ständige Bereit-
schaft der 2. Brennerstufe).
Betrieb in Teillast
Die Mindest-Wärmeleistung für die
Grundlaststufe den Verhältnissen der
Abgasanlage entsprechend einstellen.
Dabei beachten, dass die Abgasanlage
für die sich einstellenden niedrigen
Abgastemperaturen geeignet sein
muss.
Es wird empfohlen, bei häufigem Takten
im Bereitschaftsbetrieb und bei Teillas-
ten unter 40 % den Abgaskasten wär-
mezudämmen, eine motorgetriebene
Abgasklappe einzubauen und die Min-
destlaufzeit des Heizkessels auf 10
Minuten einzustellen.
Dies erhöht die Lebensdauer und min-
dert die Betriebskosten.
Pa
mbar
60
0,6
80
0,8
100
1,0
200
2,0
180
1,8
310
3,1
280
2,8
400
4,0
Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
(Fortsetzung)
Betrieb mit Brennerbelastung ≥ 60 %
Die Mindest-Kesselwassertemperatur
beträgt bei Ölbetrieb 50 °C und bei Gas-
betrieb 60 °C.
Zum Schutz des Heizkessels betragen
die Mindest-Wärmeleistungen in der
Grundlaststufe 60 % der Nenn-Wärme-
leistung.
Nenn-Wärme-
leistung
kW
90
120
150
200
270
350
440
560
In der Grundlaststufe ist eine Mindest-
Abgastemperatur erforderlich, deren
Wert von der Bauart der Abgasanlage
abhängt.
Betrieb mit Brennerbelastung ≥ 40 %
und < 60 %
Die Mindest-Systemtemperaturen (Vor-
lauf/Rücklauf) betragen bei Ölbetrieb
60/50 °C und bei Gasbetrieb 70/60 °C.
Betrieb mit Brennerbelastung < 40 %
Die Mindest-Systemtemperaturen (Vor-
lauf/Rücklauf) betragen bei Ölbetrieb
60/55 °C und bei Gasbetrieb 70/65 °C.
Einzustellende Min-
dest-Wärmeleistung
(1. Brennerstufe)
kW
54
72
90
120
162
210
264
336
19