3.1.3 Lagerhinweise für die Lagerung von Zellen und Batterien
Der Deckel des Transportbehälters ist bei der Lagerung von Zellen und Batterien freizuhalten, damit
eventuell auftretende Reaktionsgase entweichen können und ein Druckaufbau im Innern des
Transportbehälters vermieden wird.
3.2 Transport
3.2.1 Sicherheitshinweise
Gefahr
Vergiftungsgefahr durch giftige, teilweise geruchlose Gase
Schwere bis tödliche Verletzungen
Beim thermischen Durchgehen der Zellen oder Batterien Gefahrenbereich
schnellstmöglich verlassen.
Gefahr
Explosionsgefahr durch explosionsfähige Gase
Schwere bis tödliche Verletzungen
Beim thermischen Durchgehen der Zellen oder Batterien Zündquellen
vermeiden. Wenn möglich ausreichende Belüftung herstellen.
3.2.2 Transporthinweis
Beim Transport sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu beachten. Dies gilt auch für etwaige
zusätzliche Kennzeichnungen oder Beschriftungen.
Stellen Sie sicher, dass der Transportbehälter durch die Verschlussgurte sicher verschlossen ist.
Heben Sie den Transportbehälter ausschließlich an den dafür vorgesehenen Hebeschlaufen an.
Beim Transport von Gefahrgut muss der Raum oberhalb des Transportbehälters freigelassen werden,
um im Falle eines thermischen Durchgehens ein Auslassen von Reaktionsgasen zu gewährleisten.
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Datum / date: 09.12.2024