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Dokumentationspflicht; Demontage Der Wärmepumpe Und Entsorgung Des Kältemittels - Wolf BWL-1 Montageanleitung Und Bedienungsanleitung

Split-luft/wasser-wärmepumpe
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53.1.2

Dokumentationspflicht

53.1.3
Demontage der Wärmepumpe
und Entsorgung des Kältemittels
104
53. Anlagenlogbuch
Alle an einer Wärmepumpe durchgeführten Maßnahmen, wie z.B. Wartung, Repa-
ratur oder die Dichtheitsprüfung, müssen dokumentiert und die Dokumentation der
Ergebnisse für fünf Jahre aufbewahrt werden.
Diese Pflicht gilt für den Betreiber und das Unternehmen, welche die Maßnahmen
durchführt.
Folgende Angaben müssen eingetragen werden:
f Einzelheiten aller Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
f Art des eingefüllten Kältemittels (neu, wiederverwendet oder recycelt),
sowie die Menge des aus der Anlage entnommenen Kältemittels
f Falls eine Analyse eines wiederverwendeten Kältemitttels vorliegt,
sind die Ergebnisse ebenfalls im Anlagenprotokoll festzuhalten
f Die Herkunft des wiederverwendeten Kältemittels
f Änderungen und Austausch von Bauteilen der Anlage
f Ergebnisse aller regelmäßigen Routineprüfungen
f Längere Stillstandszeiten
Die Demontage der Wärmepumpe und die Entsorgung des darin enthaltenen Kälte-
mittels darf nur durch zertifiziertes Fachpersonal/Kältetechniker nach EG 842/2006,
303/2008 und 517/2014 durchgeführt werden.
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