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15 Erklärungen
15.1 MRL Anhang VII – Teil B
15.2 MRL Anhang I
GEFAHR:
15.3 Rechtsverbindlichkeit
15.4 Folgende Richtlinien und Normen wurden informativ
berücksichtigt/eingehalten
15.4.1 Berücksichtigte Richtlinien
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•
Hiermit wird erklärt, dass diese Einbauerklärung gem. Maschinenrichtlinie Anhang
VII – Teil B erstellt wurde.
Folgende Anforderungen der MRL Anhang I erfüllt das Fügemodul vollständig oder
teilweise:
1.1.3. Materialien und Produkte
1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung
1.2.1. Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen (bei Fügeeinheit)
1.2.2. Stellteile (bei Fügeeinheit)
1.5.1. Elektrische Energieversorgung (bei Fügeeinheit)
1.6.3. Trennung von den Energiequellen (bei Fügeeinheit)
1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen
1.7.4.3. Verkaufsprospekte
Alle anderen oder sich überschneidente Ansprüche der Maschinenrichtlinie
müssen vom Integrator oder Inverkehrbringer berücksichtigt werden, bevor das
Fügemodul oder Fügeeinheit als vollständige Maschine in Betrieb gesetzt werden
darf.
Alle anderen Anforderungen müssen vom Integrator/Inverkehrbringer, der das
Fügemodul zu einer vollständigen Maschine zusammenbaut, umgesetzt und
nachgewiesen werden.
Hiermit wird erklärt, dass die Inhalte in Bezug auf die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzanforderungen rechtsverbindlich sind.
Maschinenrichtline (MD) 2006/42/EC
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EC
EMV-Richtlinie 2004/108/EC
39
Erklärungen
Montageanleitung UFM RX