Bei Kauf eines Neugerätes muss der Vertreiber
auf Verlangen des Endnutzers eine unentgeltliche
1:1-Rücknahme eines Altgerätes durchführen.
Ohne Neuerwerb sind die o.a. Vertreiber ver-
pflichtet, auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei
Altgeräte (max. Kantenlänge von 25 cm) unent-
geltlich zurückzunehmen.
Die Batterien sind vor dem Entsorgen aus dem
Grundgerät zu entnehmen! Die Batterien müssen
getrennt von den anderen Geräteteilen entsorgt
werden.
Dieses Symbol besagt, dass Batterien
und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie
sind gesetzlich verpflichtet, alle Batte-
rien bei einer Sammelstelle ihrer Ge-
meinde/ihres Stadtteils oder im Handel
abzugeben.
Die Inhaltsstoffe sind giftig und gefährden bei
unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt und
können gesundheitsschädigende Wirkungen auf
Menschen, Tiere und Pflanzen haben.
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Hygrometer WS 2310-1/2310-2