Ein Unternehmen
der EnBW ODR
C.71.2
.
2 Datenschutz
Wir übertragen nur Daten, die wir zur Erfüllung unserer Geschäftszwecke brauchen. So
schreibt es auch das Bundesdatenschutzgesetz vor. Wir handeln nach dem Grundsatz „So
wenig Daten wie möglich, so viel Daten wie nötig". Ohne eine gesonderte Vertragsgestaltung
wird der Zähler, wenn er kommunikativ ist, nach §40, Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz nur
einmal im Monat abgelesen. Zusätzliche Ablesetermine können zum Jahreswechsel, bei
Steuer- und Abgabeänderungen notwendig sein. Sie können darauf vertrauen, dass wir keine
Daten an Dritte weitergeben.
Anzeige des maximalen Strombezugs
bevor eine Abschaltung der Anlage
erfolgt
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