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Kersten HF600 G Betriebsanleitung Seite 12

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Sicherheit
4.2.2 Arbeits- und Gefahrenbereich
Der Benutzer ist gegenüber Dritten im Arbeitsbereich verantwortlich!
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich der Maschine ist verboten!
Vor dem Anfahren den Nahbereich kontrollieren. Achten Sie vor allem auf Kinder und Tiere.
Auf ausreichende Sicht achten!
Vor Arbeitsbeginn sind Fremdkörper von der zu bearbeitenden Fläche zu entfernen.
Bei der Arbeit auf weitere Fremdkörper achten und diese rechtzeitig beseitigen.
Bei Arbeiten in eingefassten Flächen muss der Sicherheitsabstand zur Umrandung
eingehalten werden, um das Werkzeug nicht zu beschädigen.
Bei Arbeiten in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Straßen und Wegen sollten diese
nach Möglichkeit nicht quer angefahren werden, denn es besteht Verletzungsgefahr
für Dritte durch herausfliegende Gegenstände.
Bei Arbeiten an öffentlichen Straßen und Plätzen oder in unmittelbarer Nähe sind
Hinweis- und Gefahrenschilder aufzustellen, um Dritte auf sich aufmerksam zu
machen.
4.2.3 Vor Arbeitsbeginn
Vor Arbeitsbeginn machen Sie sich bitte mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen
sowie mit deren Funktion vertraut und vergewissern sich, dass alle Schutzeinrichtungen
ordnungsgemäß angebaut- und in Schutzstellung sind! Während des Arbeitseinsatzes ist es
dazu zu spät!
Lernen Sie vor allem, wie der Motor im Notfall schnell und sicher abgestellt wird.
4.2.4 Starten der Maschine
Beim Starten des Motors müssen alle Antriebe ausgeschaltet sein!
Motor nicht in geschlossenen Räumen laufen lassen!
Zum Starten des Motors nicht vor das selbstfahrende Arbeits- oder Anbaugerät treten.
Keine Starthilfe-Flüssigkeiten bei der Benutzung von elektrischer Starthilfe (Starthilfekabel)
verwenden. Es besteht dabei Explosionsgefahr!
4.2.5 Während des Betriebes
Während der Fahrt den Bedienungsplatz am Führungsholm niemals verlassen!
Bedienungsholm nie während der Fahrt verstellen – Unfallgefahr!
Das Befördern von Personen und Gegenständen ist verboten!
Sollte das Anbaugerät beispielsweise einen Fremdkörper erfasst haben und blockieren, ist der
Motor abzustellen und das Anbaugerät mit einem geeigneten Hilfsmittel zu säubern! Bei
Eingriffen bzw. Säuberungen am Anbaugerät grundsätzlich den Motor abstellen!
Verlassen Sie den Bedienungsplatz erst dann, wenn alle Werkzeuge des Anbaugerätes zum
Stillstand gekommen sind!
Bei Beschädigungen des selbstfahrenden Arbeitsgerätes oder des Anbaugerätes den Motor
sofort abstellen und den Schaden beheben lassen.
Bei Funktionsstörungen an der Lenkung, das selbstfahrende Arbeitsgerät sofort stoppen und
den Motor abstellen. Störung umgehend beseitigen lassen.
Besteht in hängigem Gelände die Gefahr des Abrutschens, so ist der Geräteträger von einer
Begleitperson mit einer Stange oder einem Seil zu sichern. Die Begleitperson muss sich
oberhalb des Fahrzeugs in einem ausreichenden Abstand von den Arbeitswerkzeugen be-
finden! Für den Helfer empfiehlt es sich, Steigeisen zu tragen.
Möglichst immer quer (horizontal) zum Hang fahren!
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