8.4.2 Leiterholme
a) Darauf achten, dass keine Dellen, Löcher oder Risse vorhanden sind, die
sich auf die Stabilität der Holme auswirken.
b) Keine Dellen akzeptieren, die größer als 20mm im Durchmesser und
1 mm tief sind.
c) Wenn an den Kanten und Ecken der Holme Dellen vorhanden sind, ist
die Sicherheit der Holme nicht mehr gewährleistet. In diesem Fall ist der
Leiterabschnitt auszutauschen.
8.4.3 Flanschverbindungen
a) Der Abstand zwischen den Sprossen bei den Flanschverbindungen
muss mindestens 255 mm und höchstens 300 mm betragen.
8.4.4 Leiterenden
a) An den oberen und unteren Enden des gesamten Leitersystems sind
an den Holmen Abdeckungen (wie AVANTI Gummifüße oder Endkappen)
anzubringen.
8.4.5 Sicherheitsschiene
a) Sicherstellen, dass die Sicherheitsschienen entsprechend der
vorstehenden Anleitung montiert sind.
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b) Sicherstellen, dass keine scharfen Kanten vorhanden sind.
c) Die Lesbarkeit der Produktbeschriftung kontrollieren. Falls keine
Beschriftung vorhanden ist, muss eine sachkundige Person diese
anbringen.
d) Während der Errichtung des Turms einer Windkraftanlage müssen in je-
dem Turmabschnitt obere und untere Abschlusswinkel montiert werden.
e) Prüfen, ob die oberen und unteren Abschlusswinkel montiert sind.
8.4.6 Profilverbinder
a) Prüfen, ob alle Profilverbinder mit vier Hammerkopfschrauben befestigt
sind.
b) Zwischen zwei aufeinander folgenden Schienenabschnitten muss ein
Abstand von mindestens 1 mm und höchstens 4 mm vorhanden sein.
c) Prüfen, dass die Hammerkopfschrauben und Sicherungsmuttern mit den
70°-Markierungen übereinstimmen.
d) Dafür sorgen, dass alle Hammerkopfschrauben und Sicherungsmuttern
des Schienensystems vorhanden und mit 8 Nm angezogen sind.
8.4.7 Inspektionsaufkleber
a) Vergewissern Sie sich, dass der Aufkleber vorhanden ist, und dass das
Datum nicht abgelaufen ist.
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INSPECTION
8.5 Ersatzteilbestellung
a) Falls Teile des FSS beschädigt oder unsicher sind oder fehlen, muss das
FSS sofort außer Betrieb genommen werden.
b) Anschließend einen AVANTI Vertreter kontaktieren, um die
entsprechenden Teile auszutauschen bzw. zu reparieren.
c) Anschließend muss eine sachkundige Person eine Kontrolle nach dem
Prüfverfahren durchführen.