Linse
Gehäuse
Abdeckung
WICHTIG
Entfernen Sie vor der ersten Benutzung die Abdeckung von der Lampenhalterung, um den Akku in der Sonne
aufzuladen, um diesen während der Nacht zu entladen.
Schritt 1: Drehen Sie die Linse gegen den Uhrzeigersinn, um sie aus dem Gehäuse zu lösen (ABB. 1).
Schritt 2: Nehmen Sie die Linse vorsichtig aus dem Gehäuse heraus (ABB. 2).
Schritt 3: Entfernen Sie die Abdeckung (ABB. 3). Heben Sie diese für eine spätere Lagerung der Poolleuchte auf.
Schritt 4: ; Setzen Sie die Linse wieder im Gehäuse ein. Drehen Sie diese im Uhrzeigersinn, um sie zu fixieren (ABB. 4). Achten Sie darauf, dass
die Schlitze mit den Rillen im Gehäuse übereinstimmen.
HINWEISE ZUR LAGERUNG
Die Poolleuchte muss an einem trockenen und gut beleuchteten Ort bei Zimmertemperatur gelagert werden.
Das Gerät darf nicht in Kisten oder im Dunkeln aufbewahrt werden, da sonst der Akku beschädigt und nicht geladen werden kann.
Setzen Sie die Abdeckung der Poolleuchte - wenn diese nicht in Gebrauch - wieder ein. So werden mögliche Schäden durch einen
dauerhaften Betrieb vermieden.
ENTSORGUNG
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt gemäß Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) und nationalen
Gesetzen nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Der unsachgemäße Umgang mit Altgeräten kann aufgrund potentiell gefährlicher Stoffe,
die häufig in Elektro-und Elektronik-Altgeräten enthalten sind, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Durch die sachgemäße Entsorgung dieses Produkts tragen Sie außerdem zu einer effektiven Nutzung
natürlicher Ressourcen bei. Informationen zu Sammelstellen für Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, dem öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger, einer autorisierten Stelle für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer Müllabfuhr.
Bringen Sie Altgeräte zu dafür vorgesehenen Sammelstellen oder geben Sie es ihrem Händler zurück. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig
Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte beim Kauf eines Neugerätes und Altgeräte mit Abmessungen kleiner
als 25 cm auch ohne, dass ein Neugerät gekauft wird, zurückzunehmen.
Entnehmen Sie vor der Entsorgung des Produkts sämtliche Batterien und Akkus sowie alle Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden
können. Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Löschung personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Produkt selbst verantwortlich sind.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus
einer getrennten Sammlung zuzuführen. Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im
Handel abgegeben werden, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen, die gesundheitsschädigende
Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben. In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus müssen nach Möglichkeit getrennt von
3 / 4