Allgemein
Sicherheitshinweise
Einsatzbereich
Haftungsausschluss
Entsorgung
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Das Yaskawa-Produkt eignet sich nicht für den Einsatz in lebenserhaltenden
Maschinen bzw. System.
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Wenden Sie sich an Ihre Yaskawa-Vertretung oder an Ihren Yaskawa-Vertrieb, wenn
Sie die Anwendung des Yaskawa-Produkts für spezielle Zwecke in Betracht ziehen,
wie z.B. für Maschinen oder Systeme, welche in Personenkraftwagen, in der Medizin,
in Flugzeugen und in der Luft- und Raumfahrt eingesetzt werden, für die Energiever-
sorgung von Netzen, für die elektrische Energieversorgung oder für Unterwasseran-
wendungen.
GEFAHR
Das Gerät ist nicht zugelassen für den Einsatz
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in explosionsgefährdeten Umgebungen (EX-Zone)
Das System ist bei ordnungsgemäßem Einsatz und Einsatz gemäß der Bedienungsanlei-
tung konstruiert und gefertigt für:
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Kommunikation und Prozesskontrolle
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allgemeine Steuerungs- und Automatisierungsaufgaben
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den industriellen Einsatz
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den Betrieb innerhalb der in den technischen Daten spezifizierten Umgebungsbedin-
gungen
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den Einbau in einen Schaltschrank
GEFAHR
Wenn Sie dieses Yaskawa-Produkt in Anwendungen einsetzen, bei denen ein
Versagen des Geräts zum Verlust von Menschenleben, zu einem schweren
Unfall oder zu körperlichen Verletzungen führen kann, müssen Sie entspre-
chende Sicherheitsvorrichtungen installieren.
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Wenn Sie die Sicherheitsvorrichtungen nicht ordnungsgemäß installieren,
kann dies zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.
(1) Die vertragliche und gesetzliche Haftung von Yaskawa sowie der gesetzlichen Ver-
treter und Erfüllungsgehilfen von Yaskawa für Schadensersatz und Aufwendungsersatz,
in Bezug auf den Inhalt dieser Dokumentation, wird wie folgt ausgeschlossen bezie-
hungsweise beschränkt:
(a) Für die leicht fahrlässige Verletzung Wesentlicher Vertragspflichten aus dem Schuld-
verhältnis haftet Yaskawa der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorher-
sehbaren Schaden. "Wesentliche Vertragspflichten" sind solche Verpflichtungen, deren
Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde von Yaskawa vertrauen durfte.
(b) Für (i) die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis,
die nicht Wesentliche Vertragspflichten sind, sowie (ii) höhere Gewalt, d.h. von außen
kommende, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende und auch durch äußerste
vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse, haftet Yaskawa
jeweils nicht.
(2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht (i) in den Fällen zwingender gesetz-
licher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), (ii) wenn und soweit
Yaskawa eine Garantie oder ein garantiegleiches Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB
übernommen hat, (iii) für schuldhaft verursachte Verletzungen von Leben, Körper und/
oder Gesundheit), auch durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie (iv) im Falle des
Verzuges bei einem fixen Leistungstermin.
(3) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Zur Entsorgung des Geräts nationale Vorschriften beachten!
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