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Entsorgung Des Substrats - Funke Innolet Serviceheft

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Entsorgung des Substrats

Ungenutztes INNOLET®-Substrat entspricht nach der Mittei-
lung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) dem Zu-
ordnungswert Boden „Z0". Das ausgetauschte Substrat wird auf
dem Kehrgutplatz der kommunalen Straßenreinigung zwischen-
gelagert und kann dann gemeinsam mit dem Kehrgut entsorgt
werden. Beim Austausch des INNOLET-Substrats nach ca. einem
Jahr Nutzung entspricht das Substrat wie auch das Straßenkehr-
gut im normalen Fall dem Zuordnungswert „Z2" und es ist somit
keine getrennte Entsorgung zu veranlassen. Das Material kann
z. B. entsprechend dem Merkblatt DWA-M 378 „Umgang mit
Straßenkehricht" zusammen mit dem Straßenkehricht entsorgt
bzw. wieder verwertet werden.
Nach der Abfallverzeichnisverordnung kann das genutzte INNOLET®-
Substrat folgenden Abfallschlüsseln zugeordnet werden:
20 03 03 Straßenreinigungsabfälle
20 03 06 Abfälle aus der Kanalreinigung
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Diese Anleitung auch für:

Innolet-g

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