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digi-tech 4-AO1824-1 Bedienungsanleitung Seite 32

Wetterstation

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Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und
Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzufüh-
ren. Auf diese Weise wird eine umwelt- und ressourcenscho-
nende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro-
oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts
an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushal-
ten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-recht-
lichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern
bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die
Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer ALDI-Filiale zurück.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf im
Geschäft als auch bei einer Lieferung an die Wohnadresse. Er-
füllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich dem Erfüllungs-
ort der Lieferung. Transportkosten dürfen für die zurückge-
nommenen Geräte nicht verrechnet werden.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahme-
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
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