ANHANG 1
Hinweise zur Allgemeinen Benutzungserlaubnis
(ABE)
WICHTIGER HINWEIS FOR DIE ANSCHALTUNG DES FERNKOPIERERS
. AN DAS TELEKOMMUNIKATIONSNETZ DURCH DEN KUNDEN.
Dieser Fernkopierer erhielt vom Zentralamt für Zulassungen im
Fernmeldewesen (ZZF) mit der Zulassung die "Allgemeine
Benutzungserlaubnis" (ABE) für die Anschaltung an das Netz der Deutschen
Bundespost Telekom.
Die ABE gestattet die Anschaltung der erworbenen Geräte an das
Telekommunikationsnetz durch den Kunden selbst. Die damit verbundenen
Voraussetzungen werden erfüllt, indem Sie beiliegend die
Zulassungsurkunde, die Bedienungsanleitung sowie die Hinweise zur
Inbetriebnahme, d. h. die Amtsblattverfügung T 117/1990 und T 118/1990
erhalten.
Bitte beachten Sie besonders die dienstspezifischen Festlegungen gemäß
Ziffer 2, Punkt a) bis c) der Verfügung T 118/1990.
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