mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr
oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem
auf Verlangen des Endnutzers
Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm
sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen;
die Rücknahme darf in diesem
Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf
drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der
private Haushalt, wenn das neue
Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert
wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten
gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und
Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte bzw.
14/DE
Gesamtlager und Versandflächen
für Lebensmittel beinhalten,
die den oben genannten
Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger
(z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche
von mehr als 100 cm² enthalten
und Geräte beschränkt, bei
denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als
50 cm beträgt. Für alle übrigen
Elektro- und Elektronikgeräte
muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten
in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für
kleine Elektrogeräte (s.o.), die
der Endnutzer zurückgeben
möchte, ohne ein neues Gerät zu
erwerben.
Konformität mit der RoHS-
Richtlinie
Das von Ihnen erworbene
Gerät stimmt mit der EU-RoHS-
Richtlinie (2011/65/EU) überein.
Es enthält keine in der Richtlinie
angegebenen gefährlichen und
verbotenen Substanzen.