Seil langsam durch die Hand gleiten lassen und loslassen. Die Abseilgeschwindigkeit wird durch
eine Fliehkraftbremse automatisch geregelt. Bei der Rettung eines Verunfallten aus einer
Steigleiter ist es oft erforderlich, den Vorgang des Abseilens, zusätzlich von Hand mit zu steuern.
Dazu läßt der Retter das nach oben laufende Seil durch seine Hand gleiten und kann damit die
Abseilgeschwindigkeit exakt steuern und den Verunfallten so an möglichen Hindernissen langsam
vorbeiführen. Während des Rettungsvorgangs sollte es stets einen direkten oder indirekten
Sichtkontakt oder eine andere geeignete Kommunikation mit der zu rettenden Person geben.
4.5 Rettung durch Heranfahren des Retters an eine zu rettende Person
Mit dem Abseil- und Rettungshubgerät RG11 easy+ ist es auch möglich, daß der Retter direkt mit
dem Gerät an die zu rettende Person heranfährt, diese anhängt, gegebenenfalls sich selbst und
die zu rettende Person anhebt um z.B. das Verbindungsmittel der zu rettenden Person zu lösen
und dann gemeinsam mit dieser nach unten abfährt.
Diese Rettung darf nur von Personen durchgeführt werden, die in die sichere Benutzung speziell
dieser Anwendung unterwiesen sind und die entsprechenden Kenntnisse haben.
Der Retter muss dafür sorgen, dass die Ausrüstung nach einem Rettungsvorgang der
Benutzung entzogen wird, um eine Überprüfung, Wartung oder Revision durchzuführen.
5. Wartung, Lagerung, Transport und Instandsetzung
Nach dem Einsatz Abseilgerät und Abfahrseil gegebenenfalls reinigen. Reinigung mit
Feinwaschmittel und reichlich Wasser (40°C).
Wenn es beim Einsatz oder beim Reinigen naß geworden ist trocknen.
Trocknen ausschließlich auf natürliche Weise, d.h. nicht in der Nähe von Feuer oder
anderen Hitzequellen. Abseilgerät und Abfahrseil in luftigen und schattigen Räumen trocken
lagern. Um Beschädigungen während der Lagerung oder des Transports zu verhindern sollte die
Ausrüstung in einem Gerätebeutel oder einer Transportkiste aufbewahrt werden.
Kontakt mit hoher Feuchtigkeit, Hitze, Chemikalien, insbesondere Säuren, ätzenden Flüssigkeiten
und Ölen vermeiden. Wenn unvermeidbar, unbedingt an den Hersteller wenden.
Sollte eine Desinfektion der Ausrüstung erforderlich sein, bitte ebenfalls an den Hersteller
wenden.
Instandsetzungen dürfen nur durch den Hersteller oder eine durch den Hersteller autorisierte
Person unter genauer Beachtung der Instandsetzungsanleitung durchgeführt werden.
Abseilgeräte, die fest an einem Arbeitsplatz installiert sind und dort zwischen den Inspektionen in
Position gelassen werden, sind auf geeignete Weise gegen Umwelteinflüsse zu schützen (z. B.
Rettungsfass).
Die Rettungsausrüstung sollte in einem eindeutig gekennzeichneten Bereich gelagert werden,
sofort einsatzbereit für einen Rettungsfall.
Beschädigte Ausrüstung oder Ausrüstung, die gewartet werden muss, auf keinen Fall im gleichen
Bereich wie die einsatzbereite Ausrüstung lagern.
Ausrüstung, die lange ungenutzt gelagert wurde (länger als ein Jahr) muss einer detaillierten
Überprüfung
durch
Fasslagerung)
Extrem nasse oder verschmutzte Ausrüstungen müssen vor der Lagerung gewartet (getrocknet
und/oder gereinigt) werden.
6. Überprüfung der Rettungsausrüstung
Die Rettungsausrüstung soll vom Retter/Anwender vor jedem Einsatz überprüft werden und
zusätzlich von einem Sachkundigen (nicht der Retter/Anwender) mindestens einmal alle 12
Monate. Die Überprüfungskriterien sollen vom Unternehmer des Anwenders festgelegt werden.
Diese Kriterien sollen gleich oder größer als die Normanforderungen oder die Anforderungen des
Herstellers der Ausrüstung sein. Diese Überprüfungskriterien müssen in Abhängigkeit von
geänderten Anwendungsfällen angepasst werden.
Hintergrund der doppelten Überprüfung der Ausrüstung ist zwei unterschiedliche Meinungen zu
haben, über die Erkennung und Beseitigung von Beschädigungen, Fehlfunktionen oder schlecht
gepflegter Ausrüstung. Sollten diese Mängel nur vom Sachkundigen entdeckt werden, ist es
dringend notwendig den Anwender dringend zu schulen, damit er in der Lage ist diese Mängel zu
erkennen.
Die Intervalle zur Überprüfung des Rettungsgerätes durch einen Sachkundigen muss vom
Unternehmen unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren (Art und Gefährlichkeit des
einen
Sachkundigen
unterzogen
werden.
(Ausnahme
versiegelte